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Gegen den früheren SS-Mann Gerhard S. wird es kein strafrechtliches Verfahren geben. Dem 93-Jährigen wirft die Hamburger Staatsanwaltschaft Beteiligung an einem Massaker 1944 im italienischen Sant‘ Anna di Stazzema vor, hat die Ermittlungen aber wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt. Da die Nebenklage nun auf ein Klageerzwingungsverfahren verzichtet, wird das Verfahren 13 Jahre nach Beginn der Ermittlungen endgültig ad acta gelegt. +++ Ein wegen Übergriffen auf Flüchtlinge vedächtiger Bundespolizist aus Hannover muss jetzt eine Geldstrafe für ein pornografisches Foto von sich zahlen, das er einer 14-Jährigen geschickt hat. Der 40-Jährige zog am Montag den Einspruch gegen einen Strafbefehl über 2.400 Euro zurück. Die für heute angesetzte mündliche Verhandlung findet deshalb nicht statt. Gegen den Mann wird auch wegen des möglichen Besitzes von Kinderpornografie ermittelt. +++ Gesperrt worden ist Mittelfeldspieler Tom Christan Merkens vom VfL Osnabrück vom DFB-Sportgericht für drei Pflichtspiele. Der 25-Jährige muss außerdem eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro zahlen. Merkens, der zurzeit verletzt ausfällt, war nach Ende der Drittligapartie zwischen dem VfL und Preußen Münster am 23. September aufs Spielfeld gerannt und hatte Preußen-Spieler Amaury Bischoff geschubst, der ihn vor zwei Jahren mit einem Foul verletzt hatte. +++

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