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Volksbegehren gegen dritte Startbahn

Fluchhafen Der neue Airport ist noch lange nicht am Start, Anwohner fürchten bereits eine Erweiterung

Die Initiative gegen eine dritte Startbahn am neuen Hauptstadtflughafen startet am Mittwoch das zweite Volksbegehren in Brandenburg. „Angesichts der Forderungen nach Erweiterungen des Flughafens ist es unser Ziel, den künftigen Flugverkehr in Schönefeld klar zu begrenzen“, sagte der Sprecher der Initiative, Peter Kreilinger, am Dienstag in Potsdam. Daher müsse neben dem Verbot einer dritten Startbahn eine Beschränkung auf 360.000 Flugbewegungen pro Jahr gesetzlich festgeschrieben werden. Um dies durchsetzen zu können, müssten mindestens 80. 000 Bürger das Anliegen unterstützen.

„Die Beschränkung auf 360. 000 Flugbewegungen, also auf 1.000 am Tag, ist bereits im Planfeststellungsbeschluss festgeschrieben worden, um den Flughafen an dem ungeeigneten Standort Schönefeld durchzusetzen“, betonte Kreilinger. Bislang gebe es offiziell keine Planungen für eine dritte Startbahn, räumte der Initiator ein. Entsprechende Flächen seien aber bereits berücksichtigt worden, meinte er. „Im Sinne der ­Gesundheit der Anwohner und der Umwelt sowie zur Vermeidung von weiterer Steuergeld-Verschwendung muss der Ausbau daher gesetzlich begrenzt werden.“ Eine entsprechende Volksinitiative, die 29.000 Bürger unterschrieben hatten, war im April im Landtag gescheitert.

Wenn mindestens 80.000 Bürger innerhalb der kommenden sechs Monate das Volksbegehren unterstützen, muss sich der Landtag erneut damit befassen. Lehnt das Parlament die Forderungen wieder ab, kommt es zu einem Volksentscheid.

Seit Mitte Juli läuft bereits ein Volksbegehren gegen Massentierhaltung. (dpa)

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