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Archiv-Artikel

„Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen“

In der Debatte um ein Verbandsklagerecht im Tierschutz streiten die Juristen über die Zuständigkeit Bremens

Von mnz

Bremen taz ■ Darf Bremen ein Verbandsklagerecht für den Tierschutz einführen? Nein – sagt der wissenschaftliche Dienst der Bürgerschaft in einer Stellungnahme. Ja – sagen die Juristen bei der SPD und den Grünen. Hintergrund der Debatte ist die anstehende Entscheidung über die Fortsetzung der Affenversuche an der Uni Bremen.

Bremen wäre das erste Bundesland, das ein solches Verbandsklagerecht einführt. Eine entsprechende Initiative der Grünen in Schleswig-Holstein ist im vergangenen Jahr im Bundesrat gescheitert. Für gleichlautende Anträge in Baden-Württemberg, dem Saarland und Niedersachsen erwarten die Grünen keine Mehrheit in den jeweiligen Landtagen.

Strittig ist vor allem, ob die Bundesländer den Tierschutzverbänden überhaupt ein Klagerecht einräumen dürfen. Zwar gibt es eine ähnliche Regelung bereits im Naturschutz. Doch der ist Ländersache, und der Bund darf hier nur einen allgemeinen Rahmen vorgeben.

Beim Tierschutz ist das anders, argumentiert der wissenschaftliche Dienst der Bürgerschaft. Hier gibt es ein bundeseinheitliches Gesetz – und das sieht kein Verbandsklagerecht vor. Die Länder, so das Gutachten, dürften sich „nicht dem erkennbaren Willen“ des Bundes widersetzen, diese Angelegenheit „nicht regeln zu wollen“.

Bei der SPD gibt man sich dennoch „ganz entspannt“, so der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Wolfgang Grotheer. „Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.“ Grotheer beruft sich auf ein Gutachten der SPD-Juristin Sascha Aulepp, das zu einem gegenteiligen Ergebnis kommt. Beim Verbandsklagerecht gehe es nicht allein um den Tierschutz, so der Tenor – sondern um das Verwaltungsrecht. Und da dürfe Bremen sehr wohl tätig werden. Das habe auch das Bundesverwaltungsgericht 1987 so entscheiden.

Das sieht auch der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Jan Köhler, so: Das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes sei „extrem oberflächlich und inhaltlich nicht überzeugend“.

Für juristische Klärung soll jetzt ein beim Justizressort angefordertes Rechtsgutachten sorgen. Anfang Dezember will dann das Parlament entscheiden. mnz