Kassenpatient muss warten

Ungeachtet langer Wartezeiten können Kassenpatienten nur in akuten Notfällen auf private Psychotherapeuten ausweichen. Möglich ist dies lediglich dann, wenn der Patient auf eine Akutbehandlung angewiesen und ein zugelassener Therapeut nicht erreichbar ist, entschied das Sozialgericht Berlin in einem am Freitag veröffentlichen Beschluss. Wer indes ohne Absprache mit seiner Krankenkasse auf eine private Therapie ausweicht, müsse damit rechnen, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Im konkreten Fall hatte ein Berliner wegen einer schweren Depression eine Verhaltenstherapie bei einer Psychotherapeutin begonnen, die von der Krankenkasse nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen war. (epd)