piwik no script img

Archiv-Artikel

Beginn des Vergewaltiger-Prozesses

INDIEN Die Verteidigung fordert eine öffentliche Verhandlung wegen des großen Interesses. Die Mutter des Opfers spricht sich für die Todesstrafe aus. Sie kann verhängt werden, wird aber selten vollstreckt

NEU-DELHI dapd | Die fünf mutmaßlichen Vergewaltiger der inzwischen verstorbenen indischen Studentin sind am Montag vor ein eigens eingerichtetes Schnellgericht gestellt worden. Zum Prozessauftakt forderte einer der Verteidiger, das bislang geschlossene Verfahren öffentlich zu machen. „Es gibt ein gewaltiges öffentliches Interesse an diesem Fall, also sollte alles offen vor Gericht ausgetragen werden“, sagte der Anwalt A.P. Singh.

Den Angeklagten werden Mord und Vergewaltigung vorgeworfen. Sie sollen die Frau am 16. Dezember in einem Bus vergewaltigt, brutal geschlagen und anschließend nackt auf die Straße geworfen haben. Das 23-jährige Opfer erlag zwei Wochen später in einem Krankenhaus in Singapur seinen schweren Verletzungen, ihr ebenfalls misshandelter Begleiter kam mit dem Leben davon. Im Falle einer Verurteilung droht den fünf Angeklagten die Hinrichtung. Ein sechster Verdächtiger ist nach eigenen Angaben minderjährig und muss sich voraussichtlich vor einem Jugendgericht verantworten.

Das Verfahren am Montag begann vor einem neu eingerichteten Gericht, das der in Indien grassierenden Gewalt gegen Frauen konsequenter und schneller nachgehen soll, als das bislang meist der Fall ist. Die Gruppenvergewaltigung der 23-jährigen Studentin hatte in Indien für Empörung gesorgt und eine Debatte über die gesellschaftlichen Normen in dem Land und eine grundlegende Reform des ebenso nachlässigen wie ineffizienten Justizsystems angestoßen.

Die Mutter des 23-jährigen Vergewaltigungsopfers fordert die Todesstrafe für die sechs mutmaßlichen Peiniger ihrer Tochter. Auch der jüngste Verdächtige, der nach eigenen Angaben noch minderjährig ist, habe den Tod verdient, sagte die Frau kürzlich in einem Interview. Er sei der brutalste der Männer gewesen. Die Verteidiger behaupten wiederum, ihre Mandanten seien von der Polizei misshandelt worden und sollten mit Schlägen zu Geständnissen gezwungen werden. In Indien kann die Todesstrafe zwar verhängt werden, sie wird allerdings nur selten vollstreckt.