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Archiv-Artikel

Ein Termin für zwei Abstimmungen

WAHLEN Hessen legt seine kommende Landtagswahl mit der Bundestagswahl im September zusammen. Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) nennt Kostenersparnis als Grund – doch die ist mehr als fraglich

WIESBADEN taz | Der kommende Hessische Landtag wird wahrscheinlich am 22. September gewählt werden – zeitgleich mit dem neuen Bundestag. Das haben Volker Bouffier (CDU), Hessens Ministerpräsident, und sein Stellvertreter, Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP), am Dienstag gemeinsam verkündet. Vor der Pressekonferenz waren die übrigen Koalitionsfraktionen über diese Entscheidung informiert worden. Die Zustimmung des Kabinetts steht noch aus, gilt aber als reine Formsache.

Zur Begründung gaben Bouffier und Hahn an, dass mit diesem „wählerfreundlichen, gemeinsamen Termin“ eine hohe Wahlbeteiligung erreicht werden könne und wegen des geringeren Organisationsaufwands auch die Kosten für den Steuerzahler minimiert würden. Im Hinblick auf Feier- oder Ferientage erklärter Bouffier: „Wir halten das in Abwägung anderer Termine für den besten Termin.“

Zwar steht der Termin für die Bundestagswahl noch nicht offiziell fest. Laut Grundgesetz und Bundeswahlgesetz aber muss die Wahl zwischen dem 28. August und dem 27. Oktober 2013 stattfinden, wobei die meisten Bundesländer gemäß einer internen Umfrage den 22. September favorisieren. Alternativ wird der 15. September genannt, denn dann wird in Bayern ein neues Landesparlament gewählt. CSU-Chef Horst Seehofer aber will eine Zusammenlegung mit der Bundestagswahl aufgrund eines erwarteten Negativ-Trends unbedingt vermeiden, die FDP in Hessen ebenso – die hätte am liebsten erst im Januar wählen lassen.

Ursprünglich hatte die Koalition in Wiesbaden die endgültige Bekanntgabe des Termin vage für „Anfang des Jahres“ angekündigt. Eine zögerliche Haltung, die vor allem von SPD und Grünen kritisiert worden war. Nun scheint der FDP ihr überraschend gutes Abschneiden bei der Niedersachsenwahl die Entscheidung erleichtert zu haben. Schon am Vortag hatte der hessische Ministerpräsident in einem Radio-Interview betont, den Fehler seines niedersächsischen Amtskollegen McAllister nicht wiederholen zu wollen, auf eine Leihstimmenkampagne zu setzen: „Das brauchen wir nicht, das werden wir auch nicht.“

Die Legislaturperiode in Hessen endet trotz des frühen Wahltermins erst am 17. Januar 2014. Bis dahin bleibt der alte Landtag formal im Amt, die Diäten aber müssten für gleich zwei Parlamente bezahlt werden – womit die Ersparnis wieder dahin wäre. Die Opposition meldet auch deshalb bereits verfassungsrechtliche Bedenken an. ARNO FRANK