: Was ein Gesetz künftig kosten darf
Finanzen In NRW will man vor neuen Gesetzen die Betroffenen nach erwarteten Kosten fragen
Der Minister hatte die Fachhochschule des Mittelstandes ausrechnen lassen, wie teuer EU-Verbraucherschutzvorgaben für den Mittelstand vor Ort sind. 360 Millionen Euro, so das Ergebnis, kosten etwa die Mindestschriftgröße auf Verpackungen oder Zutatenlisten in den Geschäften.
Die Forscher hatten Unternehmen in NRW um eine Schätzung jener Kosten gebeten, die durch EU-Vorgaben entstehen. Die Ergebnisse rechneten sie auf das Bundesland hoch. Das soll jetzt bei allen Gesetzen passieren, bevor sie in den Landtag zur Abstimmung gehen. Parlamenten von Ländern, Bund und EU sollen die Berechnungen laut Duin „gesicherte Daten zu den jeweiligen Regelungsvorhaben liefern und damit den parlamentarisch-politischen Abwägungsprozess unterstützen“.
Die Verbraucherzentrale NRW mahnt, nicht nur die „von den Unternehmen behaupteten Kosten“ zu sehen; man müsse die Kosten einer Nichteinführung des jeweiligen Gesetzes gegenüberstellen. Die Forscher sollten etwa auch die Kosten berücksichtigen, „die im Gesundheitssystem oder durch Arbeitsausfälle entstehen, wenn Betroffene aufgrund nicht gekennzeichneter Produkte Schäden erleiden“.
Das Vorhaben steht in einer Reihe wirtschaftsfreundlicher Vorstöße des Ministers. Zuletzt hatte er im Streit über die Kohleabgabe an dem Kompromiss mitgewirkt, der die Braunkohleunternehmen weniger belasten soll. Die Grünen hatten den Kompromiss „unverantwortlich“ genannt und dramatische Folgen prophezeit, was Duin daraufhin in einem SPD-internen Brief in scharfem Ton kommentierte. „Das Gejammer aus großen Teilen der Umweltecke ist ideologisch begründet und verleugnet die Realität“, schrieb er. Zugleich stellte er die gemeinsamen Ziele der Koalition in Frage.
Es bleibt abzuwarten, ob die Grünen Duins neuen Vorstoß widerspruchslos akzeptieren. Helke Ellersiek
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