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Archiv-Artikel

Senat vor dem Staatsgerichtshof

VERFASSUNGSRECHT Muss der Senat die Bürgerschaft darüber informieren, welche Gesetzesformulierung er im Bundesrat einbringen will? Darüber streiten Bremens Senat und die Fraktion der Linken vor Gericht

Der Vorstand der Bürgerschaft beschloss, keine Stellungnahme abzugeben

Was ist ein Vorhaben? Wo beginnt und wo endet es? Das sind die Fragen, über die der Bremer Staatsgerichtshof nun entscheiden muss. Gestern wurden in öffentlicher Verhandlung alle Aspekte des Problems erörtert.

Denn die Fraktion der Linken in der Bremischen Bürgerschaft hat geklagt: Der Senat habe am 24. März diesen Jahres ein Gesetzesvorhaben für den Bundesrat beschlossen und dem am 12. Juni im Bundesrat zugestimmt, ohne die Bürgerschaft „vollständig“ zu informieren, der Bürgerschaft Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und diese berücksichtigt zu haben, wie es nach Artikel 79 der Landesverfassung seine Pflicht gewesen wäre. Immerhin ging es um die „Schuldenbremse“ also ein „Vorhaben“, mit dem die Rechte des Parlaments, den Haushalt zu beschließen, drastisch beschränkt werden sollten.

Der Vorstand der Bürgerschaft hat beschlossen, zu dem Verfahren, in dem es um originäre Rechte des Parlaments geht, keine Stellungnahme abzugeben. In der Verhandlung saß der Bürgerschaftsdirektor bei den Vertretern der Exekutive. CDU und FDP, die beiden anderen Oppositionsparteien, haben sich der Klage nicht angeschlossen mit der Begründung, es gehe inhaltlich um die Schuldenbremse. Die Grünen sitzen im Senat. So streitet die Linke allein für die parlamentarischen Rechte.

Es sei seit 2007 immer wieder und ohne Ende über die Föderalismuskommission und die Verhandlungen um die Schuldenbremse informiert worden, argumentierte der Chef der Staatskanzlei, Hubert Schulte. Es handele sich um ein zwei Jahre lang betriebenes „Vorhaben“. Der Gesetzestext, den das Land Bremen im Bundesrat eingebracht hat, sei am 24. März vom Senat verabschiedet worden, diese juristischen Formulierungen seien dem Parlament nicht vorgelegt worden, konterte der Anwalt der Linken. Das „Gesetzesvorhaben“ sei die Formulierung des Gesetzes und nicht die politische Debatte vorher. Der Staatsgerichtshof will sich Zeit für die Beratung nehmen. KLAUS WOLSCHNER