URTEIL ZUM JAGDREVIER IM LANDKREIS LÜNEBURG: Enten überfüttern ist rechtswidrig
Das jährliche Aussetzen und Füttern von bis zu 4.000 Enten in einem Jagdbezirk im Landkreis Lüneburg ist nicht erlaubt. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) nun entschieden. Die durchgängige Fütterung bis zur Bejagung am Jahresende verstößt gegen das Jagdrecht und das Gebot artgerechter Fütterung. Ein viel zu hoher Nährstoffgehalt der Gewässer und unnatürlich große Wildentenbestände seien die Folge, so die Begründung des Gerichts. Das vom Kreis verhängte Verbot sei aber zu weit gegangen. Der Landkreis hätte ermitteln müssen, wie viele Enten hätten ausgesetzt werden dürfen. Die Entscheidung des Gerichts ist unanfechtbar. (dpa)
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