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SS-Mann schuldig

Im Lüneburger Auschwitz-Prozess hat das Gericht den früheren SS-Mann Oskar Gröning zu vier Jahren Haft verurteilt und eine nachlässige Verfolgung durch die Nachkriegsjustiz kritisiert. Das Gericht sprach den 94-Jährigen gestern der Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen für schuldig. Gründlich, effizient und gnadenlos hätten Menschen wie Gröning zum Funktionieren der Tötungsmaschinerie des Vernichtungslagers beigetragen, sagte Richter Franz Kompisch. Ob der gesundheitlich angeschlagene Gröning haftfähig ist, muss die Staatsanwaltschaft prüfen. (dpa)

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