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SÜDWESTERExistenznotwendig

Da möchte ein niedersächsischer Rollstuhlfahrer dringend notwendige Umbaumaßnahmen von der Steuer absetzen und dann kommt da der Bundesfinanzhof aus München daher und behauptet einfach ganz dreist, es handele sich bei diesen Arbeiten gar nicht um – wie behauptet – „zwangsläufige Mehraufwendungen für den existenznotwendigen Grundbedarf“. Der südwester ist absolut sprachlos, ob der offensichtlichen Diskriminierung und der Rückständigkeit, die das judikative Gebaren aus Bayern da erkennen lässt. Dabei wollte der Mann doch nur eine kleine Unterstützung, um seine neue Motorjacht umzubauen.

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