Südwester: Reine Farbenlehre
Das Bundespatentgericht muss noch einmal neu entscheiden, ob das typische Nivea-Blau allein von der Hamburger Firma Beiersdorf verwendet werden darf. Der Konkurrent Unilever hatte dagegen erfolgreich geklagt: Um einen Markenschutz zu rechtfertigen, müssten drei Viertel der Befragten an Nivea denken, wenn sie die Farbe sähen, und nicht den Himmel oder die Preußen. Das sei ein bisschen streng, fand der Bundesgerichtshof. In einer Umfrage hatte nur jeder Zweite bei dem Dunkelblau an Schorf und spröde Haut gedacht. Aber Beiersdorf glaubt ja selbst nicht an ihre Farbe – jedenfalls nicht bei neuen Produkten.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen