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TIERHALTUNG
: Gänsehaltung in Wohngebieten verboten

Gefährlich: Gänse im Wohngebiet Foto: dpa

KÖLN | Hausbesitzer dürfen in einem reinen Wohngebiet keine Gänse halten. Das entschied das Kölner Verwaltungsgericht gestern. Es wies die Klage eines Ehepaars aus Pulheim ab, das auf seinem Grundstück zwei Gänse hielt. Als Nachbarn sich über das Geschnatter beschwerten, ordnete die Stadt die Entfernung der Tiere an. Dagegen zog das Paar vergeblich vor Gericht. Laut Urteil dürfen in einem reinen Wohngebiet nur Tiere gehalten werden, mit denen die Anwohner normalerweise rechnen müssten, etwa Hunde, Katzen und Kaninchen – nicht aber Gänse. (dpa)