: Das gescheiterte Kurzcomeback einer wegen Doping gesperrten Sportlerin
Sie hat es nicht geschafft. 14. ist die einst so schnelle Eisschnellläuferin Claudia Pechstein geworden bei ihrem per Gerichtsentscheid erzwungenen Start im 3.000-Meter-Rennen des Eisschnelllaufweltcups in Salt Lake City. Achte hätte sie werden müssen, um die Qualifikation für die Olympischen Spiele zu schaffen. Nach ihrem sportlichen Kurzcomeback kann sich die 37-Jährige nun voll und ganz der juristischen Auseinandersetzung um ihre Dopingsperre widmen. Von weiteren Wettkämpfen bleibt sie ausgeschlossen, so wie es einer höchstinstanzlich wegen Doping verurteilten Sportlerin gebührt. Claudia Pechstein sieht das auf ihrer Homepage so: „Ich bin durch beispiellose, auf Dauer wissenschaftlich nicht haltbare, menschenunwürdige Machenschaften von der ISU [Internationale Eisschnelllaufunion; d. Red.] und dem Cas aus dem Verkehr gezogen worden.“
Das Schweizerische Bundesgericht, das über einen Einspruch des Pechsteinlagers gegen die vom Internationalen Sportgerichtshof Cas bestätigte Zweijahressperre zu entscheiden hat, steht nun nicht mehr unter dem Druck, vor den Olympischen Spielen, die am 12. Februar in Vancouver beginnen, urteilen zu müssen. Es kann in aller Ruhe entscheiden, ob Pechstein vor dem Cas, so wie es ihr Manager Ralf Grengel meint, „das rechtliche Gehör abgeschnitten“ wurde. Foto: ap