Wodka: Wässerchen ohne Reinheitsgebot

Niederlage für traditionelle Wodka-Länder: Ein Reinheitsgebot wird es nicht geben. Damit bleiben Äpfel und Zuckerabfall als Rohstoffe erlaubt - sie müssen nur aufs Etikett

Der Apfel darf auch künftig in den Wodka. Bild: dpa

STOCKHOLM taz Kartoffeln oder Getreide - sonst nichts. Russland und die Ukraine haben ihr Reinheitsgebot für den Wodka. Dass es eine solche Vorschrift auch in der EU gibt, dafür haben die Länder des traditionellen "Wodkagürtels" rund um die Ostsee gekämpft.

Im EU-Parlament konnten die baltischen Länder und Polen am Dienstag zumindest einen halben Sieg erringen: Zwar darf Wodka weiterhin auf der Grundlage von Weintrauben, Äpfeln und Zuckerrüben hergestellt werden. Doch dies muss künftig deutlich auf dem Etikett stehen. Richtig zufrieden ist der finnische EU-Parlamentarier Alexander Stubb, der zusammen mit zwei Kollegen hinter dem jetzigen Vorstoß auf Schutz der Warenmarke Wodka stand, mit diesem Kompromiss nicht: "Wenn Whisky und Champagner Markenschutz bekommen haben, warum dann nicht auch Wodka?" Eine eigentlich selbstverständliche Gleichberechtigung sei von der südeuropäischen Alkohollobby gestoppt worden, "obwohl der Markenschutz Finnland bei seinem EU-Beitritt ausdrücklich versprochen worden war". Und sein Landsmann Lasse Lehtinen will gleich "einen Kampf zwischen dem Wodkagürtel und Europas Bier- und Weingürtel" ausgemacht haben.

Es geht ums Geld. Für die nordisch-baltischen Wodkaproduzenten um rund 10 Milliarden Euro jährlich. Achtzig Prozent des Wodkas, der in EU-Ländern produziert wird, kommt aus Polen, dem Baltikum und Skandinavien. Und zwei Drittel wird dort auch gleich wieder konsumiert. Er wird in Schweden und Finnland vor allem aus Weizen, in Polen aus Roggen und Kartoffeln hergestellt. Der von diesen Wodkaländern geforderte Reinheitsschutz hätte zur Folge gehabt, dass sich beispielsweise 90 Prozent des in Tschechien und 75 Prozent des in Deutschland produzierten "Wodkas" nicht mehr Wodka hätte nennen dürfen. Ein solcher Schutz wäre nach Einschätzung des Berichterstatters und deutschen Europa-Abgeordneten Horst Schnellhardt (CDU) diskriminierend gewesen: "Die EU hätte umgehend eine Klage der WTO am Hals gehabt."

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