ENERGIEPREISE : Geld zurück von Eon Hanse
Nach einem mehrjährigen Rechtsstreit haben Gaskunden des Energieversorgers Eon Hanse Anspruch auf Rückzahlungen. Das Oberlandesgericht in Hamburg hat gestern einer vor acht Jahren erhobenen Sammelklage von 53 „Gasrebellen“ stattgegeben. Es erklärte eine Preisänderungsklausel in den Verträgen des Energiekonzerns für unwirksam. Eon kann dagegen innerhalb von vier Wochen Revision einlegen. Die von der Verbraucherzentrale Hamburg koordinierten Klagen richteten sich gegen mehrere Preiserhöhungen seit 2004. (taz)