: Die gröbsten Zumutungen
Unter anderem folgende Kürzungen sind geplant oder werden von SPD und Union noch diskutiert:
Die Pendlerpauschale für die ersten 20 Kilometer zur Arbeit wird gestrichen. Erst ab dem 21. Kilometer Anfahrtsweg (einfache Fahrt) können Berufstätige wieder 30 Cent pro Kilometer von der Steuer absetzen. Der steuerfreie Arbeitnehmerpauschbetrag von derzeit jährlich 920 Euro soll im Ausgleich für diese Streichungen auf 1.100 Euro angehoben werden, so lautet ein Vorschlag.
Der Sparerfreibetrag wird von bisher 1. 370 Euro (Verheiratete: 2 740 Euro) auf 750 Euro (Verheiratete: 1 500 Euro) gekürzt. Bei einem Zinssatz von 3 Prozent kann ein Alleinstehender dann nur noch die Zinserträge eines Vermögens bis zu 25.000 Euro steuerfrei kassieren.
Die Eigenheimzulage wird zum 1. Januar 2006 abgeschafft, das gilt aber nur für Neuzugänge. Wer bis 31. Dezember einen Bauantrag stellt, bekommt die Zulage noch.
Steuersparmodelle durch Beteiligungen an verlustreichen Fonds, etwa im Medienbereich, werden gekippt.
Durch die zwischen SPD und Union noch umstrittene „Reichensteuer“ sollen Einkommensteile, die höher als jährlich 250.000 Euro (Verheiratete: 500.000) Euro, oder aber, in einer zweiten Variante, höher als 130.000 Euro (Verheiratete: 260.000) liegen, mit zusätzlich 3 Prozent besteuert werden.
Die Mehrwertsteuer für Verbrauchsgüter und Dienstleistungen soll von derzeit 16 auf 18, 19, oder 20 Prozent angehoben werden.
Die Spekulationsfrist wird abgeschafft. Gewinne aus Aktiengeschäften und Immobilienverkäufen werden damit generell steuerpflichtig, bisher gilt diese Steuerpflicht nur, wenn die Verkäufe innerhalb eines Jahres nach Erwerb getätigt werden.
Das gesetzliche Rentenalter soll ab dem Jahr 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben werden. Die Anhebung erfolgt in Monatsschritten pro Jahr. Wer 1947 geboren wurde, kann dann erst mit 65 Jahren und einem Monat in Rente gehen, wer 1960 das Licht der Welt erblickte, darf erst mit 66 Jahren und zwei Monaten in den Ruhestand, wer 1970 geboren ist, kann erst mit 67 Jahren in Rente. Wer früher in den Ruhestand wechselt, muss für jedes vorgezogene Jahr einen Rentenabschlag von 3,6 Prozent hinnehmen.
Hartz IV: 4 Milliarden Euro pro Jahr will die Regierung beim Arbeitslosengeld II sparen. Die Eltern von Langzeiterwerbslosen unter 25 Jahren sollen dafür wieder in die Unterhaltspflicht genommen werden. Unter 25-jährige Langzeitarbeitslose, die eine eigene Wohnung beziehen wollen, brauchen dafür die Zustimmung der Jobagentur. Geprüft wird auch, ob eine Umkehr der Beweislast für Paare juristisch möglich ist: Danach müssten ein Mann und eine Frau, die zusammenleben, nachweisen, dass sie kein Paar sind.
Langzeitarbeitslose, die das 60. Lebensjahr erreichen, sollen außerdem sofort in eine Rente mit 18 Prozent Abschlag gehen und dürfen nicht bis zum 65. Lebensjahr warten. Diskutiert wird auch über Einsparungen bei den Rentenversicherungsbeiträgen für Alg-II-Empfänger: 4 Milliarden Euro zahlt die Bundesagentur für Arbeit diesbezüglich jährlich an die Rentenkassen. Erwogen wird, den ohnehin schon minimalen Monatsbeitrag von 78 Euro pro Arbeitslosen weiter herunterzufahren oder ganz einzusparen. BD