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Archiv-Artikel

„Der Vater ist nicht greifbar“

FALLBEISPIEL 2 Sabine P., 50 Jahre, lebt mit einem Sohn (19 Jahre), hat noch zwei erwachsene Töchter

Von LIG

„Seit der Wende lebe ich von Maßnahme zu Maßnahme. Davor war ich Sekretärin bei der Bewag. Als ich nach der Elternzeit nach der Geburt meines jüngsten Sohnes wieder in den Job wollte, zwang mich mein Chef zur Kündigung.

Unterhalt für meinen Sohn bekomme ich nicht. Der Vater ist nicht greifbar. Durch eine befristete Stelle im Frieda Frauenzentrum als Betreuerin bin ich jetzt raus aus Hartz IV. Aber ich hatte nie viel Geld, deshalb habe ich gelernt, damit zu rechnen. Obwohl ich keinen Unterhalt für meinen Sohn bekomme, sehe ich ihn nicht als Belastung. Je mehr Kinder man hat, desto besser geht es finanziell. Aus dem großen Topf lässt es sich besser kochen.“ PROTOKOLL: LIG

■ Einkommen: Job 1.071 Euro, Kindergeld 164, Schülerbafög 212

■ Ausgaben: Miete 488 Euro, Strom/Telefon 60, Taschengeld 100, BVG-Fahrkarten 59,50

■ Übrig für Lebensmittel und Sonstiges (für zwei Personen): 729,50