: „Das ist schon Luxus“
FALLBEISPIEL 3 Gabi D., 42 Jahre alt, lebt mit einer Tochter (13 Jahre), hat noch eine Tochter (19 Jahre)
„Als ich schwanger wurde, habe ich aufgehört zu arbeiten. Nach der ersten Tochter kam ich wieder in den Arbeitsmarkt rein, nach der zweiten nicht mehr. Zuletzt habe ich als Managerin bei Burger King gearbeitet. Doch dann bin ich in der Probezeit krank geworden und nach zwei Wochen bekam ich die Kündigung. Der Vater meiner Töchter lebt von Hartz IV und kann daher keinen Unterhalt leisten. Er beteiligt sich aber an der BVG-Monatskarte der jüngeren Tochter.
Ich teile das Geld gut ein, aber es wird jeden Monat knapp. Trotzdem bezahle ich meiner Tochter Bauchtanzunterricht, das ist schon Luxus. Dafür stecke ich zurück.“ PROTOKOLL: LIG
■ Einkommen: Jobcenter 933 Euro, MAE 180 Euro, Kindergeld 164 Euro
■ Ausgaben: Miete 612 Euro, Telefon/Strom 100, Schuldenrückzahlungen bis 100, Taschengeld 10, Bauchtanzunterricht 20 Euro, BVG-Monatskarten 59,50
■ Übrig für Lebensmittel und Sonstiges (für zwei Personen): 375,50