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Archiv-Artikel

Steuerlos glücklich

Studierende und Steuerzahlerbund in NRW begrüßen das Karlsruher Urteil gegen die Zweitwohnsteuer für Eheleute

KÖLN taz ■ Fällt die Zweitwohnungssteuer doch noch? Studierendenvertreter schöpfen wieder Hoffnung, nachdem das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Ende letzter Woche entschieden hat, dass die Steuer nicht bei Verheirateten erhoben werden darf, die aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung anmieten müssen.

„Dieses Urteil macht die Zweitwohnungssteuer noch mehr zu einer Steuer für Studierende“, kommentiert Astrid Holler, Sozialreferentin im AStA der Universität Köln, den Richterspruch. Köln ist eine von dutzenden Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die die Steuer erheben – sehr zum Ärger von Studierenden, die einen Steuersatz von zehn Prozent der Nettokaltmiete entrichten müssen, wenn sie andernorts noch ihren Erstwohnsitz haben.

Der AStA will nun erreichen, dass die Stadt wenigstens eine „Mindesteinkommensklausel“ einführt und hat den Beschwerdeausschuss des Rates eingeschaltet. Ob der AStA sich auch einer Musterklage anschließt, die derzeit der AStA der FH Köln und die Alternative Liste der Uni vorbereiten, müsse noch beraten werden, sagte Holler der taz.

Die Stadt Köln denkt aber gar nicht daran, an der umstrittenen Steuer etwas zu ändern. „Die Zweitwohnungssteuer ist vom Bundesverfassungsgericht inhaltlich bestätigt worden“, sagte Sprecherin Inge Schürmann. Das städtische Kassen- und Steueramt werde nun die Meldedaten der Steuerpflichtigen überprüfen. Wer verheiratet und zweitwohnungssteuerpflichtig sei, werde schriftlich auf das Urteil aufmerksam gemacht.

Wer aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz habe, müsse generell von der Steuer verschont werden, fordert dagegen der Bund der Steuerzahler NRW, der das Karlsruher Urteil begrüßte. DIRK ECKERT