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Archiv-Artikel

Stasi-Akten geheim

URTEIL Die Veröffentlichung der Stasi-Akten zur konspirativen „Gruppe Ralf Forster“ war unzulässig

Von kawe

Der Anwalt des Bremer SPD-Bürgerschaftsabgeordneten Jürgen Pohlmann, Johannes Eisenberg, hat das parallele Gerichtsverfahren im Fall des Berliner Landesvorsitzenden des Humanistischen Verbandes, Bruno Osuch, gewonnen. Das Berliner Verwaltungsgericht, vor dem auch das Pohlmann-Verfahren anhängig ist, hat festgestellt, dass die Herausgabe von Staatssicherheits-Unterlagen im Falle Osuch unzulässig war.

Die Stasi hatte Osuch, der damals Mitglied der Sozialistischen Einheitspartei West-Berlin (SEW) und der DKP war, in dem Sicherungsvorgang der „Gruppe Aktion“ (auch „Gruppe Ralf Forster“ genannt) erfasst. Die Stasi-Behörde hatte Osuch daher als „Begünstigten“ der Stasi eingestuft und seine 27 Seiten dicke Akte öffentlich zugänglich gemacht. Bei dieser Gruppierung handelte es sich um eine Auswahl von DKP-Mitgliedern, die durch die NVA im Nahkampf und für paramilitärische Aufgaben in der Bundesrepublik ausgebildet wurden.

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts erklärte nun in der mündlichen Begründung, dass die Erfassung im Sicherungsvorgang durch die Stasi nicht zwingend belege, dass Osuch selbst mit Wissen, Duldung oder Unterstützung der Stasi Straftaten gefördert, vorbereitet oder begangen habe. Es sei nicht einmal dokumentiert, ob der Kläger überhaupt davon gewusst habe, dass er der „Gruppe Ralf Forster“ zugerechnet worden sei. Es könne auch sein, dass der Kläger von DKP-Kreisen und dem Stasi wegen seiner damaligen DKP-Zugehörigkeit als Mitglied der Gruppe „ausgewählt“ worden sei, er davon aber nichts gewusst habe. (VG 1K 282.09) Die Stasi hatte Mitglieder der „Gruppe Aktion“ an den Grenzübergängen bevorzugt behandelt und war für den Transport zu den Ausbildungslagern der NVA zuständig.

Radio Bremen hat gestern gegen die Entscheidung des Berliner Landgerichts, die dem Sender einstweilen untersagt, über die Registrierung des SPD-Politikers Jürgen Pohlmann im „Sicherungsvorgang Gruppe Aktion“ zu berichten, Rechtsmittel eingelegt. kawe