Vorwürfe gegen Bundesanwaltschaft: G8-Gegner fühlen sich gestalkt

Der Bundesgerichtshof hat Ermittlungen nach Terrorparagraf 129a gegen G-8-Gegner zwar für unzulässig erklärt. Dennoch gingen die Überwachungen weiter, so Anwälte.

"Der §129a ist ein reiner Ausschnüffelparagraf": Razzia gegen G8-Gegner in Hamburg

Ein Jahr nach der bundesweiten Großrazzia vor dem G-8-Gipfel in Heiligendamm erheben Anwälte der Beschuldigten nun Vorwürfe gegen die Bundesanwaltschaft: Obwohl der Bundesgerichtshof der Bundesstaatsanwaltschaft die Zuständigkeit aberkannt habe, führe diese die Ermittlungen fort. Ihre Mandanten würden weiterhin überwacht.

Anlässlich des Jahrestages der Durchsuchungen zogen Anti-G-8-Aktivisten am Donnerstag im Berliner Haus der Demokratie Bilanz. Alle vier Verfahren gegen die insgesamt 41 Beschuldigten, die im Vorfeld des G-8-Gipfels eingeleitet wurden oder bekannt geworden seien, würden fortgesetzt, obwohl die Vorwürfe fragwürdig seien.

"Da wird protokolliert, dass er im Schlaf unverständlich murmelt, ihm wurde beim Onanieren zugehört", berichtet der Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, der einige norddeutsche Antifa-Aktivisten vertritt, gegen die die Bundesanwaltschaft ermittelte. Außerdem seien Gespräche seiner Mandanten mit Journalisten und Anwälten mitgeschnitten worden. "Ich konnte meine eigenen Rechtsberatungen in den Akten nachlesen", sagte Hoffmann.

Scharfe Kritik formulierten die Anti-G-8-Aktivisten an dem Paragrafen 129a aus dem Strafgesetzbuch, der solche umfassenden Überwachungsmaßnahmen erst legitimiert. In vier Fällen hatte die Bundesanwaltschaft im Vorfeld von G 8 wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach § 129a ermittelt. In allen vier Fällen haben die Richter am Bundesgerichtshof später eine Anwendbarkeit des Paragrafen verneint: Weder die G-8-Gegner noch die linksradikale Organisation "militante gruppe" (mg) gelten damit als terroristische Vereinigung.

Für Christina Clemm, Anwältin im Verfahren gegen die mg, hat das Vorgehen der Bundesanwaltschaft System. "Ich gehe davon aus, dass der Paragraf ganz bewusst von der Bundesanwaltschaft angewandt wurde, um so umfassend überwachen zu können." Es gäbe unzählige solcher Ermittlungen, normalerweise heimlich, ohne dass die Überwachten davon erfahren würden. "Der § 129a ist ein reiner Ausschnüffelparagraf", sagte auch Katja Kipping, Bundestagsabgeordnete der Fraktion Die Linke. In 80 bis 90 Prozent der Ermittlungen käme es nie zu einer Anklage.

Mit den BGH-Urteilen und der Verneinung des § 129a fiel in drei von vier Verfahren auch die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft weg. Nur ein Ermittlungsverfahren gegen die "militante gruppe" blieb wegen besonderer Bedeutung weiter in der Zuständigkeit des Bundes. Die Anwälte Hoffmann und Clemm werfen der Bundesanwaltschaft allerdings vor, die betreffenden Akten nicht an die zuständigen Staatsanwaltschaften übermittelt zu haben.

Der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Frank Wallenta, bestreitet dies allerdings: "Wir haben noch im Januar alle Akten an die jeweiligen Behörden weitergeleitet. Und die Akten, die an das BKA gegangen sind, können die Staatsanwaltschaften einsehen", sagte er auf Nachfrage der taz.

Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion Katja Kipping bekräftigte gestern ihre Kritik an den Paragrafen 129a und 129b. Solange diese "Gesinnungs- und Ausforschungsparagrafen" existierten, würden sie auch eingesetzt. "Ohne Not" opfere man Bürgerrechte auf "dem Altar der Terrorabwehr".

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