: Inhaftierter besiegt Deutschland
URTEIL Rückwirkende Sicherungsverwahrung ist illegal
STRASSBURG dpa | Deutschland hat mit der rückwirkenden Sicherungsverwahrung eines Gewaltverbrechers gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Dafür muss die Bundesregierung einem mehrfach vorbestraften 52-Jährigen 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der Mann wird seit 18 Jahren in Sicherungsverwahrung gehalten, weil er immer noch als gefährlich gilt. Die Sicherungsverwahrung verstoße gegen den Grundsatz „keine Strafe ohne Gesetz“, da zum Zeitpunkt der Verurteilung 1986 die Sicherungsverwahrung auf zehn Jahre begrenzt war, befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Diese zeitliche Begrenzung der Sicherungsverwahrung wurde erst 1998 aufgehoben. Der Anwalt des Inhaftierten forderte dessen sofortige Freilassung. Berlin will gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen.
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