Neues Urteil zur taz-Titelseite: Klinsmann verliert schon wieder
Der Ex-Bayern-Trainer scheitert auch mit seiner Beschwerde gegen das Urteil des Münchner Landgerichts. Das Gericht sieht auch die Menschenwürde laut Artikel 1 des Grundgesetzes nicht gefährdet.
Der Prozess Jürgen Klinsmann gegen die taz geht in die nächste Runde. Eine aktuelle Beschwerde des Ex-Trainers des FC Bayern München gegen die Entscheidung in erster Instanz Ende April keinen Erfolg. Die Akten gehen nun an das Oberlandesgericht München, so das Landgericht München I.
Die Müncher Anwälte des geschassten Bayern-Trainers waren in der ersten Runde vor dem Landgericht unterlegen. Klinsmann wollte der Berliner taz, die Tageszeitung, die Weiterverbreitung einer Fotomontage ihrer Osterausgabe verbieten: Darauf wurde Jürgen Klinsmann am Kreuz gezeigt mit der Schlagzeile "Always look on the bright side of life" - einem Zitat aus dem Satire-Film "Das Leben des Brian".
Gegen die Entscheidung des Landgerichts legten Klinsmanns Anwälte Anfang Mai Beschwerde ein, mit erweiterter Argumentation: Klinsmann sehe auch seine Würde gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes verletzt, ebenso wie sein Persönlichkeitsrecht und sein Recht am eigenen Bild. Der Antragsteller Klinsmann sei selbst gläubiger Christ und müsse deshalb eine solche Fotomontage nicht hinnehmen.
Das Landgericht konnte nun in einem erneuten Beschluss auch die erweiterte Argumentation der Klinsmann-Anwälte nicht teilen. Es würde in der taz-Satire primär die berufliche Situation Klinsmanns dargestellt, die Person selbst nicht primär erniedrigt oder in seiner Intimsphäre entblößt. Mit der Karikatur sei nicht offenkundig ein Angriff auf die
Würde des Betroffenen beabsichtigt, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Würde Klinsmanns sei gerade nicht angetastet.
"Die Titelseite verhält sich zu den religiösen Überzeugungen Klinsmanns nicht", so taz-Anwalt Johannes Eisenberg in seinem Schreiben ans Gericht. "Sie setzt sich ausschließlich mit seinem Ansehen als Übungsleiter der Fußballer des FC Bayern München auseinander." Und zur angeblichen Verletzung des Rechts am eigenen Bilde schreibt Eisenberg: "Der Antragsteller hat in vielfältiger Weise seine Bildveröffentlichungen genehmigt, er tritt ständig in der Öffentlichkeit auf." Daher obliege es ihm nicht, den Darstellungszusammenhang selbst zu entscheiden.
"Klinsmann hat versucht, mit Buddhas im Trainingszentrum die Lederhosen-Bayern auf internationales Niveau zu heben", so Reiner Metzger, stellvertretender Chefredakteur der taz. "Da hätten wir gedacht, dass er auch eine Satire aus dem christlichen Zitatenschatz ab kann." Nun müsse die Sache wohl leider durch die Instanzen ausgefochten werden.
Zur Frage (Aktenzeichen des Landgerichts München I Az: 9 O 6897/09). Eine ausführliche Argumentation des Landgerichts findet sich auf der Website des taz-Anwalts, www.eisenberg-koenig.de.
TAZ
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