Studie Hans-Böckler-Stiftung: Zeitarbeiter schlecht bezahlt

Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung werden Zeitarbeiter in Deutschland schlechter bezahlt als in Nachbarländern. In Frankreich gibt es eine "Prekaritätsprämie".

Nirgendwo anders werden die Zeitarbeiter so benachteiligt wie in Deutschland. Bild: dpa

BERLIN taz | Leiharbeiter werden in Deutschland im Vergleich zu den regulär Beschäftigten besonders schlecht bezahlt. Dies ergab eine Vergleichsstudie im Auftrag der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, die sich mit der Situation in sieben westeuropäischen Ländern befasste.

In allen untersuchten Ländern seien die Leiharbeitskräfte im Nachteil gegenüber anderen Beschäftigten. "Arbeitsverhältnisse in der Zeitarbeit sind weniger stabil und auch die Löhne der Zeitarbeitskräfte sind meist niedriger als in anderen Branchen", erklärte Claudia Weinkopf, Mitautorin der Studie. "In keinem der anderen Länder sind die Lohnunterschiede allerdings so stark ausgeprägt wie in Deutschland."

Der Hintergrund sei, dass in anderen Ländern gesetzliche Mindestlöhne, tarifvertragliche Regelungen oder die Umsetzung der Lohngleichbehandlung mit den Stammbelegschaften "die Kostenvorteile der Leiharbeit stärker begrenzen", sagte Weinkopf.

Die Forscher stießen auf einige interessante Besonderheiten im Ausland. Der Grundsatz des "Equal Pay", also der Gleichbezahlung mit der Stammbelegschaft, sei in Frankreich tatsächlich umgesetzt, sagte Weinkopf. Darüber hinaus gibt es in Frankreich für die Zeitarbeiter eine "Prekaritätsprämie" von zehn Prozent der Lohnsumme, der ein Ausgleich sein soll für die Beschäftigungsunsicherheit. In Frankreich ist der befristete Arbeitsvertrag in der Regel an die Dauer des betrieblichen Einsatzes gebunden.

In den Niederlanden haben die Zeitarbeiter erst nach einer Beschäftigungsdauer von sechs Monaten eine Anspruch auf Gleichbezahlung mit der Stammbelegschaft, ergab die Studie.

In Deutschland sind die Leiharbeiter beim Zeitarbeitsunternehmen sozialversicherungspflichtig angestellt und werden nicht automatisch nach Ende eines betrieblichen Einsatzes entlassen. Allerdings sei "Hire and Fire" an der Tagesordnung, erklärte am Donnerstag Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied im Deutschen Gewerkschaftsbund.

Mehr als die Hälfte der Arbeitsverhältnisse seien kürzer als drei Monate gewesen. Seit Sommer letzten Jahres sei ein Drittel der Arbeitsplätze verlorengegangen. In verleihfreien Zeiten bekommen Leiharbeiter zudem oft kein Gehalt oder werden gezwungen, ihren Urlaub zu verbrauchen, so die Angaben in einem Papier des Deutschen Gewerkschaftsbundes.

Leiharbeiter werden hierzulande nach Tarifen der Zeitarbeitsbranche bezahlt, die unter den Tarifen der Stammbelegschaften liegen. Leiharbeitskräfte etwa in Nordrhein-Westfalen verdienten im Durchschnitt über alle Tätigkeitsbereiche 1 550 Euro brutto, erklärte Buntenbach. Dieses Lohnniveau sei seit 1999 um sieben Prozent gesunken.

Die DGB-Vorstandsfrau forderte, den sozialen Schutz der Leiharbeitnehmer nach der Bundestagswahl durch gesetzliche Änderungen zu verbessern. Grundsätzlich solle vom ersten Tag der Beschäftigung im Entleihbetrieb das Prinzip der Gleichbehandlung beim Entgelt und den übrigen Arbeitsbedingungen gelten. Zudem sollte das "Synchronisationsverbot" wieder eingeführt werden. Dadurch darf ein Zeitarbeitsunternehmen die Dauer der Beschäftigung nicht von der konkreten Einsatzzeit in einem Betrieb abhängig machen. SPD, die Grünen und die Linken sehen in ihrem Wahlprogramm Verbesserungen für die Leiharbeiter vor.

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