: Bielka vs. taz
Im Mai 2005 schrieb die taz über einen früheren Staatssekretär und jetzigen Vorstand einer öffentlichen Wohnungsbau AG: „Besonders in den Kommunen ist Ämterpatronage weit verbreitet: Frank Bielka (SPD) beispielsweise wechselte 2003 vom Posten des Berliner Finanzstaatssekretärs in die Chefetage der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Degewo. Zuvor war er als Staatssekretär Aufsichtsratschef ebendieser Degewo und hatte Gehaltserhöhungen der Geschäftsführer abgesegnet – die kamen ihm dann selbst zugute.“ Der Mann ärgert sich und versteht den Text so, als sei die letzte massive Gehaltserhöhung für die früheren Vorstände ihm in gleicher Höhe zugute gekommen. Er will, dass die taz sich verpflichtet, das oben Stehende nicht mehr zu verbreiten. Es ist aber auch das Textverständnis möglich, dass er wegen des insgesamt durch mehrere Gehaltserhöhungen generierten hohen Ein- kommensniveaus der früheren Vorstände selbst auch ein höheres Gehalt durchsetzen konnte.
Das Landgericht weist schließlich den Antrag Bielkas ab, weil jedenfalls auch das Textverständnis der taz möglich und nicht fern liegend sei.