Missbrauch in der Kirche: Papst nimmt Behörden ernst

Der Vatikan hat angekündigt, die Zusammenarbeit mit Behörden bei Missbrauchsfällen zu verbessern. Auch das Kirchenrecht soll flexibler werden. Beides soll in den kommenden Tagen vorgestellt werden.

In Zugzwang: Papst Benedikt beugt sich der Kritik. Auch die Kirche muss staatliche Behörden ernst nehmen. Bild: dpa

ROM dpa | Unter dem Eindruck des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche hat der Vatikan seine Regeln für den Kampf gegen Pädophilie präzisiert und wohl auch teilweise verschärft. In den kommenden Tagen sollen diese neuen Richtlinien vorgestellt werden, die innerhalb weniger Monate ausgearbeitet wurden, wie Vatikan-Kreise berichteten.

Der Kernpunkt dürfte sein, was der Heilige Stuhl schon im April zum Höhepunkt des Skandals veröffentlicht hatte: "Das staatliche Gesetz, das die Anzeige von Verbrechen bei den Behörden betrifft, sollte immer befolgt werden." Zudem könnte die seit 2001 bestehende kirchenrechtliche Verjährungsfrist für Pädophilie von zehn Jahren (gerechnet vom 18. Geburtstag des Opfers) verlängert werden.

Unterzeichnet werden soll das Regelwerk von dem US-Kardinal William Levada, der nach der Papstwahl 2005 das Amt des Präfekten der Glaubenskongregation von Joseph Ratzinger übernommen hatte. Benedikt XVI. werde es lediglich bestätigen, heißt es.

Damit seien diese neuen Regeln zwar eine Überarbeitung des vatikanischen Dokuments "Delicta graviora" von 2001 zu schweren Missbrauchsfällen, aber keine neue päpstliche Botschaft. Johannes Paul II. hatte 2001 auch den Brief "Sacramentorum sanctitatis tutela" zum Missbrauch veröffentlicht.

Absolute Transparenz und Zusammenarbeit mit den Behörden gehören zu den oft wiederholten Forderungen Benedikts. In sehr schweren Fällen von Pädophilie könne der Papst einen schuldigen Priester auch ohne kirchenrechtlichen Prozess direkt in den Laienstand versetzen, hatte der Vatikan im April präzisiert. In einigen Missbrauchsfällen könnte die kirchenrechtliche Verjährung ganz aufgehoben werden, so heißt es.

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