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Archiv-Artikel

Keine Geschenke

UKE und LBK verlangen von Klinikbeschäftigten 200 Euro zurück, die sie zuvor als Einmalzahlung bekommen haben

Das Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) und der Landesbetrieb Krankenhäuser (LBK) bringen ihre Beschäftigten weiter gegen sich auf. Noch ehe der neue Tarifvertrag für Hamburgs Krankenhäuser auf dem Tisch liegt, der Lohneinbußen und Arbeitszeitverlängerung bedeuten würde, soll bereits auf Gehalt verzichtet werden: Beim Weihnachtsgeld werden allen Mitarbeitern 200 Euro abgezogen. Die Arbeitgeber buchen damit zwei Einmalzahlungen in Höhe von jeweils 100 Euro zurück, die sie früher im Jahr geleistet hatten.

Begründet wird die Rückforderung damit, dass die Zahlungen durch den neuen, bundesweiten Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vorgesehen waren. Bei der Umsetzung in Hamburg hatte der kommunale Arbeitgeberverband (AVH) den Vorbehalt in eine Klausel geschrieben, dass der TVöD zustande kommt. Anderenfalls, heißt es dort, könne das Geld zurückverlangt werden. Zwar ist der TVöD zustande gekommen und bundesweit in Kraft – UKE und LBK aber haben sich durch den Austritt aus dem AVH der Bindung entzogen und verlangen die bereits überwiesenen Beträge zurück. Eine ausstehende dritte Zahlung wird gestoppt.

Der kaufmännische Direktor des UKE, Alexander Kirstein, weiß, dass die Rückforderung „keine populäre Maßnahme“ ist. Den Mitarbeitern sei aber bei der Auszahlung explizit mitgeteilt worden, dass diese nur unter Vorbehalt erfolgt. Der Schritt sei aber notwendig: Dieses Jahr werde das UKE mit einem Defizit von 30 Millionen Euro abschließen. „Das ist keine Zeit“, so Kirstein, „in der man Geschenke machen kann.“ Elke Spanner