Versammlungsrecht: Die Bannmeile verteidigt

Die Grüne Jugend darf nicht vor dem niedersächsischen Landtag demonstrieren, wenn drinnen über ein neues Versammlungsgesetz beraten wird: Innenminister und Landtagspräsident stellen sich quer.

Wird es morgen nicht geben: Schüler und Studenten auf den Stufen zum niedersächsischen Landtag. Bild: dpa

Es hätte so etwas wie Anschauungsunterricht werden sollen für die Abgeordneten, die am morgigen Dienstag über ein neues Versammlungsgesetz zu beraten haben: Vor dem Landtagsgebäude in Hannover wollte die Grüne Jugend Niedersachsen (GJN) demonstrieren. "Wir wollen zeigen, wo die Probleme des bestehenden Versammlungsgesetzes liegen - zum Beispiel bei den Bannmeilen", sagt GJN-Sprecher Jan Wienken. Die Demokratie in Deutschland sei so gefestigt, dass eine Bannmeilenregelung nicht mehr nötig sei.

Auf den Straßenzügen und Plätzen um den Landtag herum darf normalerweise nicht demonstriert werden. Das entsprechende Gesetz sieht aber vor, dass es Ausnahmen geben kann, worüber Landtagspräsident und Innenminister entscheiden. Weshalb die GJN bei beiden um Erlaubnis ersuchte. Erfolglos: Wie das Innenministerium in seinem vierseitigen Ablehnungsbescheid an den Grünen-Nachwuchs schreibt, seien die "Funktionsfähigkeit des Landtages" und der "ungehinderte Zugang zum Landtagsgebäude" gefährdet.

"Völlig aus der Luft gegriffen" nennt das GJN-Sprecher Wienken. Es gebe ausreichend Platz vor dem Gebäude, sagt er und verweist auf "verschiedene Zugänge, auch über die Katakomben".

Seit der Föderalismusreform von 2006 ist das Versammlungsrecht Ländersache.

So lange Bundesländer kein eigenes Gesetz haben, gilt das alte Bundesgesetz.

Niedersachsen gehört zu den ersten Bundesländern, die ein Ländergesetz verabschieden. In Bayern gilt schon eines.

Nicht an eigenen Versammlungsgesetzen arbeiten die Innenministerien von Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen, erklärten die Pressestellen auf taz-Anfrage. "Wir warten mal ab, was in Niedersachsen dabei rauskommt", sagt etwa der Sprecher des Bremer Innensenators, Rainer Gausepohl.

Aus Sicht des Ministeriums dagegen muss "davon ausgegangen werden", dass Versammlungen in der Bannmeile eine Gefahr für die Arbeit des Parlaments darstellen - es könnte ja zu Ausschreitung kommen. Außerdem könne jede Versammlung von "nicht unerheblicher Größe" den freien Zugangs behindern. Die GJN hatte 15 Teilnehmer angemeldet. Das Ministerium dagegen schätzt das Potenzial auf bis zu 200 Demonstranten - schließlich sei das Versammlungsgesetz ein emotionales Thema, was sich bei anderer Gelegenheit gezeigt habe.

Mit diesen Argumenten lässt sich fast jeder Ausnahmeantrag ablehnen, und so haben es die Entscheider bisher auch gehalten: Dem Sprecher der Landtagsverwaltung, Kai Sommer, ist kein einziger Fall bekannt, in dem einem Ausnahmeantrag zugestimmt worden ist.

"Ja, die Latte liegt hoch", gibt Sommer zu. Aber das werde seit Jahrzehnten so praktiziert. Und: Jeder Antrag werde geprüft. "Besuchergruppen, die Regierung und Medienvertreter", unterstreicht Sommer, "müssen auf jeden Fall ungehindert in den Landtag gelangen". Wann ein Ausnahmeantrag genehmigt wird, kann er dagegen nicht sagen.

Auch das Innenministerium zeigt sich bei dieser Frage eher ratlos. Wann eine Demonstration eine "unerhebliche" Größe habe und also für die Sicherheit des Parlaments kein Problem mehr sei, will Sprecher Klaus Engemann nicht erklären. Auch den konkreten Bescheid kann und will er nicht interpretieren.

Und so werden die niedersächsischen Parlamentarier nun in maximaler Ungestörtheit über zwei vorliegende Vorschläge für ein neues Gesetz zur Regelung von Versammlungen diskutieren - ohne eine solche vor der Tür. Der Entwurf der Regierungsfraktionen CDU und FDP sieht vor, dass sich Versammlungsleiter von gewaltbereiten Personen distanzieren und zur Gewaltfreiheit aufrufen müssen und von den Genehmigungsbehörden abgelehnt werden können. Versammlungen dürfen nicht paramilitärisch wirken oder den Eindruck von Gewaltbereitschaft vermitteln. Außerdem können diesem Entwurf zufolge Nazi-Zusammenkünfte an Gedenkorten und Gedenktagen von NS-Verbrechen verboten werden.

Gegner des Entwurfs rund um die Landtagsopposition und den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisieren, dass das Gesetz ohne Beteiligung von Initiativen und Gewerkschaften entwickelt wurde und sich vor allem an den Bedürfnissen von Polizei und Behörden orientiert.

Einen eigenen Entwurf in die Beratungen haben die Grünen eingebracht: Darin heißt es, das "Niedersächsische Bannmeilengesetz vom 12. Juni 1962" werde "aufgehoben". Geht es nach den Regierungsfraktionen, gibt es um den Landtag in Hannover auch weiterhin eine Bannmeile - und Ausnahmen davon. Theoretisch jedenfalls.

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