Datenschützer verlangen Klärung: Gerangel um Drohnen geht weiter

Die niedersächsische Datenschutzbehörde verlangt jetzt, dass die gesamte Einsatzplanung rund um den Drohnen-Einsatz offengelegt wird. Innenministerium und Polizei widersprechen sich.

Niedersachsens Innenminister Schünemann (Bild) und die Polizei widersprachen sich, nachdem Kritik am Drohneneinsatz laut wurde. Bild: dpa

BERLIN taz | Nach dem Einsatz einer Mikrodrohne bei den Castortransporten im Wendland fordert die niedersächsische Datenschutzbehörde die Offenlegung der polizeilichen Einsatzplanung rund um den Drohneneinsatz. Michael Knaps, Sprecher des Landesdatenschutzbeauftragten in Niedersachsen, sagte am Donnerstag der taz: "Wir verlangen jetzt eine detaillierte Aufklärung durch das niedersächsische Innenministerium: Kann die Kamera immer noch so wenig, wie früher behauptet wurde – und wozu ist sie im Wendland konkret eingesetzt worden?

Die genauen Umstände des Drohneneinsatzes blieben am Donnerstag weiterhin unklar: Am Mittwoch hatte das niedersächsische Innenministerium den zunächst dementierten Einsatz grundsätzlich eingeräumt, aber noch von reinen "Testflügen" gesprochen. Die zuständige Polizeieinsatzleitung hatte ausgeschlossen, dass dabei auch Menschen aufgenommen wurden. Ein Sprecher des niedersächsischen Innenministeriums erklärte dagegen dann später laut der Nachrichtenagentur dpa, Ziel des Drohnenbetriebes sei es gewesen, "Übersichtsaufnahmen von den Menschenmengen zu erhalten".

Dem Streit über die für Film- und Fotoaufnahmen geeignete Flugdrohne ging bereits in diesem Frühjahr eine Auseinandersetzung zwischen Datenschützern und dem Landesinnenministerium voraus – weil die Behörden unterschiedliche Rechtsauffassungen zum Einsatz des Geräts hatten.

Kerstin Rudek, Sprecherin der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg, sagte der taz am Donnerstag, auch diverse Zeugenaussagen deuteten auf einen Einsatz im unmittelbaren Gebiet von DemonstrantInnen hin. "Das Problem dieser unauffälligen Technik ist: Niemand weiß, ob und wann Bilder von der eigenen Person gemacht wurden und zu welchen Zwecken."

Grundsätzlich können Einsätze von Mikrodrohnen allerdings durchaus erlaubt sein. In Nordrhein-Westfalen kam erst am gestrigen Donnerstag ebenfalls eine Mikrodrohne zum Einsatz. Dort stellte ein Privatmann sein Fluggerät zur Verfügung, um der Polizei bei der Suche nach dem im Ort Grefrath vermissten Jungen Mirco zu unterstützen.

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