Kommentar Gentechnik: Feldbefreier aus Karlsruhe

Die langfristigen Folgen des Gentech-Einsatzes in der Landwirtschaft sind noch nicht endgültig geklärt.

Diese Ansage ist unmissverständlich: Wenn sich gentechnisch veränderte Pflanzen auf Nachbarfeldern ausbreiten, müssen Gentechnik-Bauern dafür zahlen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entschieden, obwohl die Gentech-Lobby diese eigentliche selbstverständliche Regel im deutschen Gentechnik-Gesetz kippen wollte. Gut, dass die Richter dieser Forderung nicht nachgegeben haben.

Denn die Haftungsregel ist ein wichtiges Instrument, um die Bevölkerung vor möglichen Gefahren durch die Pflanzen zu schützen. Schließlich erschwert es die Vorschrift erheblich, solche Sorten in Deutschland anzubauen - selbst wenn sie bereits von den Behörden zugelassen wurden. Gentech-Bauern können eben kaum verhindern, dass ihre Pflanzen Felder mit herkömmlicher Saat verunreinigen. Deshalb scheuen die meisten Landwirte das Haftungsrisiko und verzichten lieber auf die Pflanzen aus den Genlabors von Konzernen wie Monsanto und BASF. Die Richter hätten ein Einfallstor für die Gentechnik geöffnet, wenn sie die strengen Haftungsregeln für verfassungswidrig erklärt hätten.

Schutz vor solchen Pflanzen ist auch nötig, weil die Behörden sie unter dubiosen Umständen für den Anbau freigeben. Das EU-Amt für Lebensmittelsicherheit (Efsa) lässt die Pflanzen von Wissenschaftlern beurteilen, die nebenbei zusammen mit Mitarbeitern von Gensaat-Herstellern industriefreundliche Studien schreiben. Da ist es kein Wunder, dass die Efsa bisher allen zur Zulassung eingereichten Gentech-Sorten bescheinigt hat, ungefährlich zu sein. Da das Zulassungsverfahren so viele Mängel hat, ist es nur fair, dass das deutsche Gentechnik-Gesetz die Hürden für den Anbau so hoch setzt.

Für die Gentechnik-Gegner ist das Karlsruher Urteil auch deshalb ein wichtiger Sieg, weil es ihre Glaubwürdigkeit enorm erhöht. Denn das höchste Gericht hat festgestellt: Die langfristigen Folgen des Gentech-Einsatzes in der Landwirtschaft sind noch nicht endgültig geklärt. Umweltschützer sagen das schon lange. Die Mehrheit der Bevölkerung sagt es auch. Aber die Konzerne und ihre Unterstützer etwa in der Regierungspartei FDP konnten den Einwand bislang einfach vom Tisch wischen. Wenn er jetzt vom Bundesverfassungsgericht kommt, können sie das nicht mehr so leicht ignorieren - schon gar nicht, wenn das Urteil so klar zu ihren Ungunsten ausfällt.

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Jahrgang 1974. Er schreibt vor allem zu Ernährungsfragen – etwa über Agrarpolitik, Gentechnik, Pestizide, Verbraucherschutz und die Lebensmittelindustrie. 2022 nominiert für den Deutschen Reporter:innen-Preis 2022 in der Kategorie Essay, 2018, 2017 und 2014 Journalistenpreis "Grüne Reportage". 2015 "Bester Zweiter" beim Deutschen Journalistenpreis. 2013 nominiert für den "Langen Atem". Bevor er zur taz kam, war er Redakteur bei der Nachrichtenagentur Reuters und Volontär bei der Süddeutschen Zeitung.

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