Der Fall Assange und die schwedische Justiz: Verschwörung, Zufall oder Routine

Wikileaks Cablegate hat sich für die schwedische Öffentlichkeit zu einem veritablen Fortsetzungskrimi entwickelt. In Sachen Julian Assange gibt die schwedische Justiz Rätsel auf.

Was die beiden Schwedinnen Assange genau vorwerfen, ist bislang Gegenstand von Spekulationen und unbestätigten Lecks aus Justizkreisen. Bild: dpa

STOCKHOLM taz | Wikileaks Cablegate hat sich für die schwedische Öffentlichkeit zu einem veritablen Fortsetzungskrimi entwickelt. Täglich können seit einigen Wochen die beiden Stockholmer Zeitungen, die Zugriff auf die teilweise noch unveröffentlichten Dokumente mit Schwedenbezug haben, mit neuen verblüffenden Enthüllungen über die geheime Zusammenarbeit zwischen den USA und Schweden aufwarten.

Dass das früher "neutrale" jetzt offiziell "allianzfreie" Land eigentlich immer ein geheimer NATO-Verbündeter war, ist keine neue Erkenntnis. Kann man aber schwarz auf weiß lesen, wie man von seinen PolitikerInnen an der Nase herumgeführt wird, bekommt das jedoch durchaus noch eine andere Qualität.

Zumal es auch neue Einzelheiten gibt. Eine enge geheimdienstliche Zusammenarbeit mit den USA wurde offensichtlich ganz absichtlich am Parlament vorbei installiert. Was ein Verstoß gegen die Verfassung wäre. Für die oppositionelle schwedische Linkspartei ist das so "extrem erschütternd", dass sie nun die Einrichtung einer "Wahrheitskommission" fordert. Und die sozialdemokratische Tageszeitung Aftonbladet kommentiert: "Niemand kann länger als 'Konspirationstheorien' abtun, wie weit Schweden von der anderen Seite des Atlantiks her gesteuert wird."

Wegen der Geheimdienstmauscheleien derzeit im Zentrum der Kritik, steht Schwedens Justizministerin Beatrice Ask. Es gibt erste Forderungen nach ihrem Rücktritt und natürlich gibt diese direkte Verwicklung der Dienstherrin der schwedischen Anklagebehörde auch Verschwörungstheorien in Sachen Assange neuen Auftrieb.

So äußerte sich beispielsweise Assanges britischer Anwalt Mark Stephens gegenüber der BBC: Ein "politischer Stunt" sei die Verfolgung des Wikileaks-Gründers Julian Assange durch die schwedische Justiz. Ausgeführt von einem Land, das sowieso auf dem Schoß der USA sitze. Der eigentliche Grund hinter der juristischen Verfolgung von Assange seien also nicht Vergewaltigungsvorwürfe, sondern das Bemühen, Wikileaks mundtot zu machen. Auch aus eigenem politischem Interesse?

Ein Rückblick: Julian Assange hält sich Mitte August zu einer Vortragsreise in Schweden auf. Eingeladen hat ihn die christlich-sozialdemokratische Organisation "Broderskapsrörelsen". Wie schon bei früheren Schweden-Besuchen vermeidet Assange aus Sicherheitsgründen einen Hotelaufenthalt. Anna A., eine 31-jährige Pressemitarbeiterin von "Broderskapsrörelsen" bringt ihn bei sich zu Hause unter. Man pflegt offenbar auch privaten Umgang. A. twittert über ein geplantes Krebsessen mit Assange – im August ist Krebssaison in Schweden – und einen Tag später über einen gelungenen Abend.

Fünf Tage später, Freitagnachmittag den 20. August, taucht Anna A. zusammen mit der 26-jährigen Fotografin Sofia W. auf einem Stockholmer Polizeirevier auf. Beide geben Angaben zu Protokoll, die die diensthabende Staatsanwältin sofort veranlassen, gegen Julian Assange einen Haftbefehl wegen Verdachts auf Vergewaltigung zu erlassen. Die beiden Schwedinnen erstatten keine eigene Strafanzeige, die Anklagebehörde ermittelt aufgrund ihrer Angaben "von Amts wegen".

Was sie Assange genau vorwerfen, ist bislang Gegenstand von Spekulationen und unbestätigten Lecks aus Justizkreisen. Angeblich soll ein einvernehmlicher geschützter in einen nicht mehr einvernehmlichen und ungeschützten Geschlechtsverkehr übergegangen sein. Und in ihrer bisher einzigen öffentlichen Stellungnahme warf Anna A. Julian Assange in einem Zeitungsinterview vor, ein "schiefes Frauenbild" zu haben und "Probleme damit, ein Nein zu akzeptieren".

Das was zwischen Assange und diesen beiden Frauen angeblich geschehen sein soll, ist jedenfalls strafrechtlich offenbar so wenig zwingend einzuordnen, dass die Vorgesetzte der ursprünglichen diensthabenden Staatsanwältin nach wenigen Stunden, am Samstag, den 21. August, den Haftbefehl wieder aufhebt.

Vier Tage später teilt die Anklagebehörde mit, es werde gegen den Wikileaks-Gründer nur noch ausschließlich wegen Belästigung – ausdrücklich nicht wegen sexueller Belästigung oder Nötigung, das sind in Schweden spezielle Tatbestände – ermittelt.

Anna A. und Sofia W. sind damit offenbar nicht zufrieden und nehmen sich einen Anwalt. Claes Borgström ist ein prominenter Rechtsanwalt. Er war von 2000 bis 2007 schwedischer Gleichberechtigungs-Ombudsman, ist seither Sprecher der Sozialdemokraten in Gleichstellungsfragen, bezeichnet sich als Feminist und erregte einiges Aufsehen, als er 2006 vorschlug, Schweden solle die Fussball-Weltmeisterschaft in Deutschland boykottieren: Aus Protest gegen den im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung wachsenden Handel mit Frauen – in Schweden ist die Inanspruchnahme der Dienste von Prostituierten ein Straftatbestand. Borgström betreibt eine Anwaltskanzlei zusammen mit Thomas Bodström. Der war bis 2006 schwedischer Justizminister und bis vor kurzem rechtspolitischer Sprecher der Sozialdemokraten.

Borgström legt gegen die Aufhebung des Haftbefehls Beschwerde ein. Hierüber entscheidet zuständigkeitshalber eine – die mittlerweile dritte mit dem Assange-Komplex befasste - Staatsanwältin aus Göteborg. Marianne Ny, Expertin für sexuelle Gewalt und Leiterin eines entsprechenden Dezernats, teilt am 1. September mit, sie ermittle nun wieder wegen Vergewaltigung. Danach hört man lange gar nichts mehr.

Anfragen von Journalisten werden mit dem Hinweis auf "fortgesetzte Ermittlungen" vertröstet. Bis am 18. November auf Antrag von Ny das Amtsgericht Stockholm plötzlich einen neuen Haftbefehl gegen Assange erlässt. Mit den bislang umfassendsten Tatvorwürfen: Vergewaltigung, sexuelle Belästigung in drei Fällen und ein Fall von Nötigung.

Zu diesem Haftbefehl sei man gezwungen, sagt Ny, weil Julian Assange sich geweigert habe, zu einem Verhör in Schweden zu erscheinen. Dieses Verhör sei unerlässlich, um die Ermittlungen zu einem Abschluss zu bringen und danach zu entscheiden, ob überhaupt Anklage erhoben werden solle oder nicht. Eine Einvernahme außerhalb Schwedens lehnt die Staatsanwältin mit etwas schwebenden Begründungen ab. Zwei Gerichtsinstanzen heissen dieses Vorgehen gut, worauf Schwedens Reichspolizeiführung die internationale Polizeibehörde Interpol bittet, aktiv zu werden.

Nicht nur Assanges britischer, sondern auch sein schwedischer Anwalt, Björn Hurtig, kommt ob eines so auffallenden zeitlichen Zusammenhangs mit Wikileaks-Cablegate "schon ins Grübeln". Und mit ihm auch einige schwedische Medienkommentare. Auch wenn es keine Veranlassung gebe, irgendeine "hohe Meinung zu Assanges privater Moral zu haben", kommentiert beispielsweise Aftonbladet: "Interpol jagt nicht einen Vergewaltiger, die wollen einen 'Terroristen' haben."

Politische Einflussnahme auf die Staatsanwaltschaft ist – Stichwort: Weisungsbefugnis - nie von der Hand zu weisen. Und die SchwedInnen sind - was Rechtssicherheit angeht - von ihrer Justiz nicht sonderlich verwöhnt. Das Fehlen einer Verfassungsgerichtbarkeit beklagen viele JuristInnen schon lange als ernsthaftes Manko und halten ein solches Korrektiv für dringend erforderlich. Trotz alledem: Es könnte in Sachen Assange auch ganz einfach seinen normalen – und manchmal eben etwas chaotischen – juristischen Gang gegangen sein. Pfusch und Murks eingeschlossen.

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