Gentests mit künstlichen Embryonen: Eingeschränkt erlaubt

Befürworter von SPD, CDU und FDP einigen sich auf einen Gesetzentwurf zur Präimplantationsdiagnostik. Er verbietet die Embryonentests, erlaubt aber Ausnahmen.

Nach Schätzungen würden 200 Paare in Deutschland jährlich die PID in Anspruch nehmen. Bild: dpa

Gentests an künstlich erzeugten Embryonen sollen in Deutschland grundsätzlich gesetzlich verboten werden, in Ausnahmefällen aber zulässig sein. Darauf haben sich die drei koordinierenden Befürworter der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) im Bundestag, Peter Hintze (CDU), Carola Reimann (SPD) und Ulrike Flach (FDP) am Montag in Berlin verständigt. Ein entsprechender interfraktioneller Gesetzentwurf zur Novellierung des Embryonenschutzgesetzes werde noch im Dezember an die Abgeordneten verschickt, sagte die SPD-Politikerin Reimann. Das Parlament soll im Frühsommer abstimmen.

Die strenge Regelung, wonach die PID nur in Einzelfällen und nach Prüfung durch eine Ethikkommission erlaubt sein soll, erhöhe die Wahrscheinlichkeit für eine parlamentarische Mehrheit, sagte der CDU-Politiker Hintze, Parlamentarischer Staatssekretär im Wirtschaftsministerium: "Wir bauen eine sehr breite Brücke, über die alle Mitglieder des Bundestags gehen können." Erst im November hatte sich der CDU-Parteitag mit hauchdünner Mehrheit für ein PID-Verbot ausgesprochen, die Abstimmung im Bundestag aber zur Gewissensentscheidung erklärt. Der jetzige Vorschlag, so Hintze, nehme die PID-Gegner mit ins Boot: "Es handelt sich um ein mildes Verbot mit rechtfertigendem Ausnahmetatbestand."

Zulässig soll die PID sein, "wenn aufgrund der genetischen Dispositionen der Eltern eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit vorliegt", so Carola Reimann. Auch wenn Fehl- oder Totgeburten drohten, sei PID erlaubt: "Wir wollen verhindern, dass Paare sehenden Auges in einen Schwangerschaftskonflikt geraten."

Hintergrund dieser Argumentation ist ein Wertekonflikt: Werden Erbkrankheiten während der Schwangerschaft entdeckt, dann sind in Deutschland Spätabbrüche erlaubt - mit erheblichen psychischen wie physischen Belastungen für die Frauen. Insofern sei es nur logisch zu erlauben, dass diese Schwangerschaften erst gar nicht entstehen müssen.

Auf einen Krankheitenkatalog wird in dem Gesetzentwurf absichtlich verzichtet. Eine solche Liste widerspreche der gewünschten Einzelfallentscheidung, außerdem könne sie Paare unter Druck setzen. Durchgeführt werden soll PID künftig einzig von Ärzten an speziellen Zentren mit humangenetischer Beratung. Zwingende Voraussetzungen sind die schriftliche Einwilligung der Mutter sowie ein positives Votum einer interdisziplinären Ethikkommission. Aus Gründen der Transparenz soll die Bundesregierung regelmäßig PID-Berichte erstellen. Nach Schätzungen würden 200 Paare in Deutschland jährlich PID in Anspruch nehmen.

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs hatte die Debatte im Sommer ausgelöst: Nach der Selbstanzeige eines Berliner Gynäkologen hatte der Bundesgerichtshof die Gentests für vereinbar mit dem Embryonenschutzgesetz erklärt. Bis dahin war das Parlament davon ausgegangen, dass die Präimplantationsdiagnostik in Deutschland verboten sei.

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