Tierquälerei auf Verkaufsbörsen: Igel in Tupperdosen

Tierschutzverbände haben Tierbörsen untersucht, auf denen Privatleute den Nachwuchs ihrer Haustiere weiterreichen. Dabei wird die Grenze zur Tierquälerei häufig überschritten.

Gern gesehenes, aber schlecht verpacktes Verkaufsgut auf Tierbörsen: der Igel. Bild: dpa

BERLIN taz | Igel werden in Tupperdosen gepfercht und Giftschlangen illegal über den Wühltisch gereicht: Tierquälerei ist üblich an deutschen Tierbörsen, wie der Deutsche Tierschutzbund und Pro Wildlife dokumentieren. Für ihren Bericht haben die Tierschützer 32 Börsen in Deutschland untersucht. "Nahezu alle Tierschutzvorgaben werden missachtet. Selbst kranke und verletzte Tiere stehen zum Verkauf", kritisiert Sandra Altherr von Pro Wildlife.

Tierbörsen waren eigentlich dazu gedacht, dass Privatleute den Nachwuchs ihrer Haustiere unterbringen können. Mittlerweile seien die Börsen aber zu "kommerziellen Flohmärkten" verkommen, bemängelt Thomas Schröder vom Tierschutzbund. Vor allem Reptilien-Börsen würden von gewerblichen Händlern dominiert, die ein großes Artenspektrum bieten könnten.

Dabei komme es auch zum "unkontrolliertem Verkauf" von Wildfängen und gefährlichen Arten, die nicht im Haushalt gehalten werden dürfen, kritisiert Altherr. Besonders beim Handel mit exotischen Wildtieren wie Kampfspinnen oder Schlangen sei in den letzten Jahren eine steigende Nachfrage zu beobachten. Schröder schätzt, dass der Gesamtumsatz an den Tierbörsen inzwischen eine zweistellige Millionenhöhe erreicht. Die zahlreichen Börsentermine im Dezember ließen zudem darauf schließen, dass Exoten auch häufiger unter dem Weihnachtsbaum landen.

Die Tierschützer vermuten, dass es über tausend Tierbörsen in Deutschland gibt. Allerdings sei die genaue Zahl schwer zu eruieren. "In jedem kleinen Ort gibt es im Hinterzimmer des Gasthauses solche Veranstaltungen", erklärt Altherr.

Seit 2006 schreibt das Landwirtschaftsministerium den Tierbörsen verbindliche Rahmenbedingungen vor. Die Leitlinien regeln, welche Tierarten verkauft werden dürfen und wie die Tiere untergebracht werden müssen. Die hohe Anzahl an Börsen erschwert es den zuständigen Amtstierärzten jedoch, bei Missständen durchzugreifen. Zudem haben die Leitlinien keinen Gesetzescharakter.

"Wir brauchen klare Vorschriften im Tierschutzgesetz", fordert Schröder. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner und ihre Länderkollegen müssten sich auf neue Vorgaben einigen. "Keiner will die Verantwortung tragen, daher wird sie bis zu den Kommunen durchgereicht. Damit muss Schluss sein." Wenn die Leitlinien keine Wirkung zeigen, müssten Tierbörsen generell verboten werden.

Heinrich Stöppler, Präsident des Bundesverbands der beamteten Tierärzte, widerspricht: Der "Gesetzeswald" sei schon zu groß. Stattdessen sollten sich Amtstierärzte mit den zuständigen Behörden abstimmen und die Kontrolldichte erhöhen. "Gerade in der Weihnachtszeit müssen die Kollegen extra Zeit einplanen", sagt Stöppler.

Tierquälerei kann mit Geldstrafen bis 25.000 Euro oder drei Jahren Haft geahndet werden. Auf Verstöße gegen den Artenschutz stehen sogar bis zu fünf Jahren Gefängnis.

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