Künstliche Befruchtung und Adoptionsrecht: Schröder macht auf ungewollt kinderlos

Familienministerin Schröder hat einen Zusammenhang zwischen der Finanzierung künstlicher Befruchtung und der Geburtenrate ausgemacht. Auch das Adoptionsrecht will sie reformieren.

Wünscht sich mehr Kinder: Kristina Schröder. Bild: dpa

BERLIN dpa/taz | Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) will ungewollt kinderlose Paare besser unterstützen. Schröder sagte der Süddeutschen Zeitung, die finanziellen Hilfen bei der künstlichen Befruchtung sollten wieder aufgestockt werden. Zudem sollen die Regeln für Adoptionen reformiert werden.

In erster Linie wollte Schröder "eine Diskussion anstoßen", sagte ihr Ministerium auf Nachfrage. Zu der Frage, ob bei ihrer Reform auch Homosexuelle berücksichtigt werden sollen, äußerte sich das Ministerium nicht und verwies auf ein Informationsblatt. Das Referat Regenbogenfamilien des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) teilte als Reaktion auf den Bericht in der Süddeutschen mit, man begrüße es sehr, "dass Frau Bundesfamilienministerin Kristina Schröder kinderlose Paare besser unterstützen" wolle.

Hierbei sollten aber auch Schwule und Lesben berücksichtigt werden, denn: es stehe seit der Veröffentlichung der Ergebnisse der Regenbogenfamilien-Studie (Kurzzusammenfassung) des Bundesjustizministeriums im Jahr 2009 "außer Frage", dass Kinder sich bei lesbischen Müttern und schwulen Vätern "ebenso gut entwickeln wie Kinder, die in klassischen Familienformen aufwachsen", so der LSVD weiter. Die Regenbogenfamilien-Studie zeige auch, dass jedes zweite Kind, das bei lesbischen Müttern oder schwulen Vätern aufwächst, mit Unterstützung eines Samenspenders oder einer Samenbank – in Eingetragenen Lebenspartnerschaften – geboren worden sei. Jedes dritte dieser Paare wünsche sich weitere Kinder.

Insofern begrüßte der LSVD auch Schröders Anliegen, die finanziellen Hilfen bei der künstlichen Befruchtung wieder aufzustocken, wies aber gleichzeitig auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hin, das festgestellt hatte, dass eine diskriminierende Behandlung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften, die sich in einer vergleichbaren Situation wie Eheleute befinden, klar gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße.

LSVD: Schwule und Lesben berücksichtigen

Der LSVD forderte deswegen Schröder auf, bei den geplanten Unterstützungen für ungewollt kinderlose Paare "Lebenspartnerinnen und Lebenspartner gleichberechtigt zu berücksichtigen". Ronny Pohle, Bundesgeschäftsführer der Lesben und Schwulen in der Union (LSU) ist da pessimistisch. "Ein schwieriges Thema in der Union", sagte Pohle der taz.

Das Ministerium selbst beantwortete die Anfrage nach einem Adoptionsrecht für Homosexuelle mit Verweis auf Artikel 6 Absatz 1 der Europäischen Konvention über die Adoption von Kindern aus dem Jahre 1967 – gegen diese Konvention würde ein mögliches Adoptionsrecht verstoßen.

Volker Beck: "Regierung soll neues Abkommen einbringen"

Die Nennung des Abkommens aus dem Jahre 1967 verwundert, da es auf europäischer Ebene inzwischen ein neues Adoptionsabkommen gibt, das vom Deutschen Bundestag allerdings noch nicht ratifiziert wurde. Viele andere europäische Länder haben ein echtes Adoptionsrecht auch für Homosexuelle, zum Beispiel: Spanien, Großbritannien, die Niederlande, Belgien, Dänemark, Norwegen und Andorra. Und auch Schweden, das die Konvention aus 1967 bereits 2002 aufgekündigt hat.

Volker Beck, erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen und langjähriger Homo-Aktivist, ist verärgert, dass vom Familienministerium die Konvention aus dem Jahr 1967 genannt wird. "Die Bundesregierung kann sich nicht hinter europäischen Regelungen verstecken", so Beck gegenüber der taz. Die Bundesregierung könne jederzeit das Adoptionsrecht ändern und sollte dies auch, denn die Benachteiligung von Regenbogenfamilien und ihren Kindern sei verfassungswidrig und müsse "aufhören". Zudem sollte die Bundesregierung die Ratifizierung des neuen europäischen Adoptionsabkommens in den Bundestag einbringen.

"Glasklarer Zusammenhang zwischen Politik und Geburten"

Die Situation bei der künstlichen Befruchtung für Heterosexuelle hat sich in den letzten Jahren verschlechtert. Bis 2004 wurden bis zu vier Befruchtungsversuche voll finanziert, heute sind es noch drei, allerdings nur zur Hälfte. Schröder sagte der Süddeutschen Zeitung, Statistiken zeigten, dass sich durch die damalige Entscheidung die Zahl der Versuche halbiert habe und deswegen auch weniger Kinder geboren würden.

"Hier gibt es einen glasklaren Zusammenhang zwischen staatlicher Politik und der Anzahl der Geburten. Deshalb müssen wir was tun." Die Nicht-Finanzierung für Lesben begründet das Ministerium lediglich mit Verweis auf eine Richtlinie der Bundesärtzekammer und verweist gleichzeitig darauf, dass es "fraglich" sei, "ob ein behandelnder Arzt an dieses Verbot gebunden ist".

Daneben möchte die Ministerin weitere Regeln für Adoptionen reformieren. Die derzeitige Altersgrenze von 40 Jahren bei Frauen soll angehoben werden. Die Auflage, dass ein Elternteil dem Kind die ungeteilte Zeit zuwenden, also seine Arbeit ganz aufgeben muss, soll abgeschafft werden. Beide Forderungen seien zwar nur Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter, aber sie wirkten wie klare Grenzen, sagte Schröder. "Aber diese Regeln sind anachronistisch – da hat man nicht Schritt gehalten mit den Entwicklungen der letzten Jahre."

Möglichkeiten, die Gesetze an die Realität anzupassen, hätte das Ministerium schon bald. Am 6. Juni debattiert der Rechtsausschuss des Bundestags zum Thema Adoption. "Das Interesse ist groß," sagte ein Referent der Grünen-Bundestagsfraktion. Der Sportausschuss musste deswegen, so der Grünen-Referent, dem Rechtsausschuss die eigentlich ihm zuwiesenen Räumlichkeiten überlassen.

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