Neue Biodiversitätsstrategie: EU will Artenschwund stoppen

Immer mehr Arten sterben aus, auch in Europa. Die EU will bis 2020 gegensteuern. Umweltschützer begrüßen die Pläne und kritisieren die schlechte Finanzierung.

Der europäische Bison heißt Wisent. Bild: Michael.Berlin | CC-BY-SA

BERLIN taz | Das Artensterben in Europa schreitet voran - davon ist das Umweltkommissariat der EU überzeugt und fordert rasches Handeln zur Rettung der Tiere. Laut Kommission beschleunigt der Mensch in Europa das Artensterben um ein Tausendfaches. Fast ausgerottet ist die Kurzohrmaus in den Alpen und die Mittelmeer-Mönchsrobbe, ebenso der iberische Luchs und der in Osteuropa lebende Wisent – der europäische Bison – um nur einige Beispiele gefährdeter Arten zu nennen.

Die EU-Kommission will das Artensterben bis 2020 stoppen, und wenn möglich sogar umkehren. Dies geht aus ihrer aktuellen Biodiversitätsstrategie (PDF) hervor. Sie soll die Ergebnisse der UN-Artenschutzkonferenz 2010 im japanischen Nagoya umsetzen.

Vor einem Jahr scheiterte die EU damit, beim zweiten Anlauf habe man nun aus einigen Fehlern gelernt, sagt Ulrich Stöcker, Naturschutzexperte bei der Deutschen Umwelthilfe (DUH).

Während der letzte Entwurf aus 150 sehr detaillierten Zielen bestand, gibt es nun nur noch sechs große Ziele. So sollen unter anderem 50 Prozent der Arten einen "verbesserten Zustand" aufweisen. Die Verschlechterung aller bedrohten Arten, sogenannter FFH-Arten, und aller Lebensraumtypen soll aufgehalten werden. Der Strategieentwurf sieht vor, "invasive, gebietsfremde Arten" zu bekämpfen. In Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft soll Nachhaltigkeit gefördert werden.

Die wesentlichen Probleme seien damit abgedeckt, sagt Stöcker. "Doch die Finanzierung ist völlig unklar. Die Kommission hat keinen konkreten Vorschlag dazu gemacht." Außerdem würden wichtige Wirtschaftszweige ausgespart, insbesondere die energieintensiven Branchen. "Die Ziele gehen nicht über ein Minimum hinaus", sagt Stöcker.

Im Juni muss der Entwurf von den Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat und vom EU-Parlament bestätigt werden. Danach können die Staaten den Plan in ihre nationalen Vorhaben integrieren.

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