Höhere Steuer für Deutsches Schwarzgeld: Schäubles „Gerechtigkeit“

Die Regierungen der Schweiz und Deutschlands bessern das in die Kritik geratene Steuerabkommen nach. Altvermögen aus der Bundesrepublik soll mit bis zu 41 Prozent besteuert werden.

Hofft, dass sich nun die Verhandlungschancen mit der SPD im Hinblick auf das Steuerabkommen verbessern: Finanzminister Wolfgang Schäuble. Bild: dpa

BERLIN/BERN dapd/afp | Das Schwarzgeld deutscher Steuersünder in der Schweiz soll höher besteuert werden als bisher geplant. Dies sieht das nachgebesserte Steuerabkommen vor, das am Donnerstag von der Schweizer und der deutschen Regierung unterschrieben wurde. Die Verschärfung sieht laut Berliner Finanzministerium vor, deutsches Altvermögen im Nachbarland nachträglich mit bis zu 41 Prozent zu besteuern.

Bislang war als Höchstgrenze 34 Prozent vorgesehen. Neu ausgehandelt wurde zudem, auch Erbschaften zu erfassen. Deutsche Erben von Schweizer Schwarzgeldkonten müssen danach entweder pauschal einen 50-prozentigen Steuerabzug hinnehmen - oder aber ihre Erbschaft gegenüber dem deutschen Fiskus offenlegen.

Erhöht werden soll zudem die Zahl möglicher Auskunftsersuchen, die deutsche Fahnder in der Schweiz stellen dürfen: Ihre Zahl soll von 999 auf nun 1.300 Gesuche binnen zwei Jahren steigen.

Laut der Pressemiteilung des Eidgenössischen Finanzdepartments (EFD) der Schweiz wird das Steuerabkommen mit Deutschland wie folgt nachgebessert:„

- Nach dem Inkrafttreten des Abkommens werden anfallende Erbschaften erfasst. Im Erbschaftsfall müssen die Erben entweder der Erhebung einer 50 % Steuer oder der Offenlegung zustimmen.

- Bei der pauschalen Besteuerung für die Vergangenheit wurde die Bandbreite der Steuerbelastung erhöht. Statt wie bisher vorgesehen zwischen 19 und 34 Prozent liegt der Steuersatz mindestens bei 21 und höchstens bei 41 Prozent.

- Zudem wurde die Anzahl möglicher Auskunftsersuchen nach Inkrafttreten des Abkommens von maximal 999 auf maximal 1300 Gesuche innerhalb von zwei Jahren erhöht. Diese Möglichkeit erweitert und ergänzt den Auskunftsaustausch nach dem OECD-Mindeststandard.

- Bereits mit Inkrafttreten des Abkommens zum 1.1.2013 ist keine Verlagerung von Vermögen deutscher Steuerbürger aus der Schweiz in Drittstaaten ohne Meldung möglich. Der relevante Stichtag wurde vom 31.5.2013 auf den 1.1.2013 vorgezogen.

- Es wurde klargestellt, dass Zinszahlungen, die von dem Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Europäischen Union erfasst sind oder in Zukunft erfasst werden, vom Anwendungs-bereich des Abkommens ausgenommen sind. Damit konnten die Bedenken der EU-Kommission bezüglich der Vereinbarkeit mit EU-Recht wie schon beim Steuerabkommen der Schweiz mit Großbritannien ausgeräumt werden.

- Die Regelungen zur Verteilung des Aufkommens in Deutschland werden aus dem Steuerabkommen herausgenommen. Im Rahmen eines deutschen Gesetzgebungsverfahrens kann daher hinsichtlich der pauschalen Nachbesteuerung ein höherer Anteil der Länder und Kommunen ausgereicht werden, als sich aus dem Verteilungsschlüssel bei Kapitalertragsteuer ergeben würde.

- Einzelne Gestaltungsmodelle, die unter die Missbrauchs-bestimmung fallen, werden nunmehr beschrieben. Zudem wurde die Überwachung des Abkommensvollzugs durch die zuständige Schweizer Behörde und durch ein unabhängiges Revisions-unternehmen sowie die Aufnahme von Ländervertretern in den so genannten gemeinsamen Ausschuss ausdrücklich niedergelegt.“

Den Kreisen zufolge kann der deutsche Staat aus der Nachbesteuerung bis zu zehn Milliarden Euro erwarten, garantiert sind mindestens zwei Milliarden. Das Abkommen soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Notwendig ist allerdings die Zustimmung des Bundesrates, wo sich SPD und Grüne aber bislang sträuben.

Kapitalerträge pauschal mit 26,4 Prozent besteuert

Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sagte: „So wird Gerechtigkeit hergestellt.“ Für die Zukunft regelt das Abkommen, dass Kapitalerträge deutscher Staatsbürger in der Schweiz pauschal mit 26,4 Prozent besteuert werden - ebenso wie es in Deutschland der Fall wäre.

Das Finanzministerium hofft nun, dass die SPD-geführten Länder der Vereinbarung zustimmen werden. „Die Chancen haben sich auf jeden Fall verbessert“, hieß es aus Kreisen der Ministeriumsspitze. Schließlich seien die Länder in die Nachverhandlungen miteinbezogen gewesen.

Die SPD im Bundestag blieb indes zunächst skeptisch. Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poß, sagte, die Nachbesserungen machten deutlich, dass die Bundesregierung bei den Verhandlungen von Anfang über den Tisch gezogen worden sei.

„Schäuble hatte das Abkommen ursprünglich als Schnäppchen-Angebot für deutsche Steuerhinterzieher und Schweizer Banken gesehen. Mit den jetzigen Nachbesserungen wird aus dem Super-Schnäppchen ein Sonderangebot für Steuerhinterzieher.“

„Ohrfeige für jeden ehrlichen Steuerzahler“

Auch Parteichef Sigmar Gabriel bekräftigte die Ablehnung der Vereinbarung. Diese sei „eine Ohrfeige für jeden ehrlichen Steuerzahler“, sagte Gabriel am Donnerstag in Berlin. Dadurch würde „millionenfache Steuerhinterziehung nachträglich legitimiert“.

Ein Milliardenvermögen werde ins Ausland gebracht, dieses Geld fehle in Deutschland für Bildung oder Infrastrukturmaßnahmen. Das Steuerabkommen sei „in hohem Maß sozialschädlich“. Das Steuerabkommen kann nur mit Zustimmung des Bundesrats in Kraft treten, wo Union und FDP aber keine Mehrheit haben.

Gabriel sprach von einem „Persilschein für Schweizer Banken“ zur Steuerhinterziehung. Jeder Steuerhinterzieher könne noch bis zum 1. Januar 2013 sein Geld aus der Schweiz holen und könne so die nachträgliche Besteuerung umgehen.

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