Stoiber-Tochter verliert vor Gericht: Weiter ohne Doktor-Titel

Veronica Saß, die Tochter von Edmund Stoiber, bekommt ihren Doktortitel nicht zurück. Die Juristin unterlag mit ihrer Klage vor Gericht. Ein Drittel ihrer Arbeit soll abgeschrieben sein.

Titellose Tochter: Die Juristin Veronica Saß und ihr Vater Edmund Stoiber (CSU), ehemaliger bayerischer Ministerpräsident. Bild: dapd

FREIBURG dapd | Die Tochter des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber, Veronica Saß, bekommt ihren Doktortitel nicht zurück. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden, sagte ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag. Die Münchner Juristin Saß hatte gegen die Aberkennung des Titels durch die Universität Konstanz im Mai 2011 geklagt, gleichzeitig aber zugegeben, ganze Passagen abgeschrieben zu haben. Die Urteilsbegründung wird nach Pfingsten erwartet.

Saß begründete ihre Klage nach Angaben des Gerichts damit, durch die Universität nicht ausreichend betreut worden zu sein. Wäre dies geschehen, wäre es nicht zur Abgabe einer solchen Arbeit gekommen. Deshalb sei sie auch berechtigt, den Titel weiter zu tragen. Die Universität Konstanz hatte Saß eigenen Angaben zufolge nachgewiesen, „dass insgesamt mindestens ein Drittel des gesamten Textes der Dissertation nicht von der Klägerin selbst verfasst wurde, sondern von anderen Personen stammt“.

Der Rektor der Universität, Ulrich Rüdiger, hat die Entscheidung des Gerichts mit Erleichterung aufgenommen, hieß es in einer Mitteilung vom Donnerstag weiter. „Dabei denke ich nicht nur an den aufgedeckten Täuschungsversuch, sondern auch an die vielen Promovierenden, die sich unter großen Anstrengungen und immensem Zeitaufwand ein wissenschaftliches Thema erarbeiten.“ Es könne nicht sein, dass unredliche Praktiken damit gleichgesetzt würden.

Verantwortung der Universität thematisiert

Saß habe für ihre Dissertation „in gravierendem Umfang“ Texte aus Drittwerken verwendet, ohne dies entsprechend den anerkannten Regeln über wissenschaftliches Arbeiten korrekt kenntlich zu machen, so die Universität. Dadurch sei bei den Gutachtern der Irrtum erzeugt worden, sie selbst sei Urheberin der dort niedergelegten Gedanken.

Die Anwälte von Saß verwiesen in einer Stellungnahme darauf, dass es gelungen sei, die Verantwortung der Universität zu thematisieren. Die Richtlinien der Universität Konstanz legten ausdrücklich fest, dass zur angemessenen Betreuung auch regelmäßige Besprechungen und die Überwachung des Arbeitsfortschritts gehörten. Universitätsvertreter hätten erklärt, eine Änderung der Promotionsordnung solle künftig eine klarere Grundlage schaffen.

Saß kann in zweiter Instanz beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Das Gericht in Freiburg hat die Berufung gegen sein Urteil nicht zugelassen.

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