Hans-Peter Uhl und das Meldegesetz: Fachmann für Dementis

Hans-Peter Uhl, CSU, zeichnet verantwortlich für die umstrittene Änderung des Meldegesetzes. Aber wenn es sein muss, nimmt der Hardliner auch mal was zurück.

Er steht zur Änderung des Meldegesetzes: Hans-Peter Uhl. Bild: dpa

MÜNCHEN taz | Plötzlich will es keiner mehr gewesen sein. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer nennt das neue Meldegesetz einen „dicken Fehler“. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hat sich längst distanziert. Und Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) erklärte – ganz auf Seehofers Linie: „Ich gehe davon aus, dass es noch Änderungen geben wird im Bundesrat.“

Nur einer steht nach wie vor zu der Reform, und das ist Hans-Peter Uhl, der innenpolitische Sprecher der Union im Bundestag, aus dessen Feder die umstrittene Änderung stammt. Der bayerische Politiker profiliert sich seit Jahren als innenpolitischer Hardliner klassischen Typs. Dass er seinen CSU-Genossen die Kehrtwende übel nehmen wird, ist nicht zu erwarten. Denn Uhl ist ein Fachmann für Dementis und nachträglich entschärfte Statements.

Am 28. Juni hatte der Bundestag in 57 Sekunden das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens verabschiedet – unter denkbar obskuren Bedingungen, die auch mit dem EM-Halbfinalspiel Deutschland gegen Italien zu tun hatten. Nun erlaubt das Gesetz entgegen dem ursprünglichen Entwurf den Behörden, Daten von Bürger an Dritte weiterzugeben – wenn nicht vorab ausdrücklich Widerspruch eingelegt wurde.

Das Gesetz trägt die Handschrift Uhls, eines 67-jährigen Juristen aus Bayern, der schon als Chef des Münchner Kreisverwaltungsreferats von sich reden machte. Ende der neunziger Jahre sorgte er federführend dafür, dass der straffällig gewordene, jedoch zum Tatzeitpunkt noch nicht strafmündige Deutschtürke „Mehmet“ in die Türkei abgeschoben wurde – ohne seine Eltern. Als Bundestagsabgeordneter meldet Uhl sich vor allem dann zu Wort, wenn Datenschutz und individuelle Persönlichkeitsrechte für ein Sicherheitsbedürfnis des Staates aufzuweichen sind.

„Linkes Gerülpse“

2008 sprach er von „linkem Gerülpse“, als die sächsische SPD das neugefasste BKA-Gesetz ablehnte, das die Befugnisse des Bundeskriminalamts im Kampf gegen den Terror ausweiten sollte. Und in der Diskussion um die Sperrung von kinderpornografischen Webseiten bezeichnete er die Kritik des Chaos Computer Clubs als „pseudobürgerrechtsengagierte Hysterie von Pseudocomputerexperten“. Jede Rede von Zensur oder Freiheitsbeschränkung sei pervers.

Uhl befürwortet die Vorratsdatenspeicherung und fordert immer wieder das Verbot von Killerspielen. Den Massenmord von Anders Breivik in Norwegen nahm er zum Anlass, um die Pflicht zur Nennung von Klarnahmen im Internet zu fordern. Und Onlinedurchsuchungen und Einsätze des Staatstrojaners sind für ihn eine „legitime Maßnahme“ und „unverzichtbare Ermittlungsinstrumente der Sicherheitsbehörden“.

Vergreift er sich nach eigenem Geschmack im Ton, lässt er das Gesagte im Nachhinein korrigieren. So zum Beispiel im offiziellen Plenarprotokoll über eine Aktuelle Stunde des Bundestages zur Onlinedurchsuchung. Hatte Uhl da noch davon gesprochen, dass das „Land von Sicherheitsbehörden geleitet“ und „regiert“ werde, war davon in der schriftlichen Version nichts mehr zu finden. Manipulationsvorwürfe wies Uhl dennoch zurück.

Zitate schnell wieder entfernt

Auch Uhls Stab scheint sich diesen Stil nun zu eigen gemacht zu haben. Ein Mitarbeiter Uhls hatte gegenüber Focus Online bezüglich der Abstimmung zum Meldegesetz im Schnelldurchlauf zugegeben: „Wir hätten nicht gedacht, dass das jemanden interessiert.“ Und weiter: „Hätten wir die Einwilligungslösung gemacht, hätten ja alle Versandhändler aufgeschrien.“

Mittlerweile wurden die beiden Zitate aus dem Artikel entfernt. Es habe sich um ein Missverständnis gehandelt, steht darunter, und Chefredakteur Daniel Steil erklärt: „Der Mitarbeiter hat sich wohl zu weit aus dem Fenster gelehnt.“ Er selbst habe in der Redaktion angerufen und um die Entfernung der Zitate gebeten, weil er zu einer solchen Aussage nicht befugt gewesen sei.

Eines macht der Vorgang trotzdem deutlich: Datenschutz liegt dem Innenexperten Uhl nicht am Herzen. Und wenn man dabei der Inkasso-Lobby entgegenkommen kann, scheint für ihn daran ebenfalls nichts falsch zu sein – auch wenn seine Parteikollegen das Gesetz nun im Bundesrat verbraucherfreundlich abwenden wollen.

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