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Archiv-Artikel

Ich glaub, mich tritt ein Pferd

SCHADEN Machen Tiere etwas kaputt, haftet der Besitzer – das kann schnell ins Geld gehen. Die Lösung ist eine Haftpflichtversicherung. Die Frage ist bloß: Welche ist die richtige?

Haftpflicht für Tierbesitzer

■ Der Besitzer haftet laut § 833 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches dann für sein Tier, wenn es einen Sachschaden verursacht, einen Mensch verletzt oder tötet – der Tierhalter haftet auch dann, wenn er keine Schuld trägt.

■ Zwei verschiedene Arten der Tierhalter-Haftpflicht gibt es in Deutschland: die Hunde- und die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung.

■ Pflicht ist die Hundehalter-Haftpflichtversicherung in den Bundesländern Hamburg, Berlin und Niedersachsen. Hintergrund für die verpflichtende Versicherung waren mehrere Fälle, in denen Kampfhunde Menschen angegriffen und verletzt hatten.

VON AMINA ARABI

Reißt sich ein Hund von der Leine, weil er auf der anderen Straßenseite eine Katze sieht, dann muss der Hundehalter den gesamten Schaden erstatten, falls es dadurch zu einem Verkehrsunfall kommt. Bei Unfällen mit großen Tieren wie Pferden, vor allem aber bei Personenschäden, kann die zu erstattende Summe schnell den finanziellen Ruin des Besitzers bedeuten. Für diese Fälle gibt es die Tierhalter-Haftpflichtversicherung, die für den Schaden aufkommt.

Es gibt mittlerweile ein reiches Angebot an Tierhalter-Haftpflichtversicherungen. Sie decken grundsätzlich Sach-, Vermögens- und Personenschäden ab. Die Tarife unterscheiden sich im Jahresbeitrag, Deckungssumme und Leistungen. Armin Möller, Anwalt für tierrechtliche Fragen, rät allen Tierbesitzern dringend zum Abschluss einer solchen Versicherung. Denn sie können auch ohne Verschuldung für die Schäden ihres Tieres haftbar gemacht werden. In Hamburg ist der Abschluss einer Tierversicherung für Hundehalter sogar Pflicht.

Dennoch ist eine Haftpflichtversicherung nicht bei allen Tierarten notwendig. Schäden, die durch kleine Haustiere wie Hamster, Katzen und Wellensittiche verursacht werden, deckt die private Haftpflichtversicherung ab, sagt Müller. Versicherungsschutz bei exotischen Tieren wie Affen sollte mit dem Anbieter individuell abgeklärt werden. Rinder und Kühe hingegen fallen nicht unter die Tierhalter-Haftpflicht. Als gewerblich genutzte Tiere auf Bauernhöfen gilt für sie die Betriebshaftpflicht.

Hundebesitzer müssen bei der Wahl einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung auf mehrere Dinge achten: Ob Tierhüter mitversichert sind, wie der Nachbarsjunge, der mit dem Hund ab und Gassi geht, oder ob der Schaden nur bei angeleinten Hunden erstattet wird, sollte unbedingt erfragt werden, gerade wenn der Hund sich oft im Garten aufhält, sagt Oliver Kirsch, Geschäftsführer der Puntobiz GmbH, die das Internetportal www.tierversicherung.biz betreibt. Er empfiehlt bei Hunden und Pferden eine Deckungssumme ab fünf Millionen Euro, denn erfahrungsgemäß verursachen diese Tiere die teuersten Schäden, und bei Personenschäden können die Krankenhauskosten in die Höhe schnellen. Informieren sollten sich Tierbesitzer auch über nützliche Zusatzleistungen. Zum Beispiel können Fohlen und Welpen bis zu einem bestimmten Alter beim Muttertier mitversichert werden.

Problematisch kann der Versicherungsabschluss für bestimmte Hunderassen werden. So müssen Kampfhund-Besitzer bundesweit eine Tierhalterversicherung nachweisen, allerdings sind die Anbieter gesetzlich nicht dazu verpflichtet, diese Tiere in die Versicherung aufzunehmen. Welche Hunderassen als gefährlich gelten, entscheiden die einzelnen Bundesländer. So genügt in Schleswig-Holstein bereits lautes Knurren und Zähnefletschen, damit ein Hund als Kampfhund gilt. Anbieter wie die Gothaer versichern zwar Kampfhunde, schließen jedoch bestimmte Hunderassen und Kreuzungen mit Rassen wie dem Bull- und Pitbullterrier oder der Bordeaux-Dogge aus. Bei der Huk 24 gibt es keine Beschränkung, Kampfhundebesitzer zahlen aber einen Aufpreis.

Von fast jedem Anbieter übernommen werden dagegen Schäden wie die Folgen eines „ungewollten Deckakts“, wie es im Versicherungssprech heißt: Wird eine Hündin von einem Rüden gegen den Willen ihres Besitzes gedeckt und trächtig, so springt die Hundehalter-Haftpflicht des Rüdenbesitzers ein und übernimmt die Kosten für die Aufzucht der Welpen oder eine Abtreibung.

Basisversicherungen für Hunde gibt es bereits ab einem Jahresbeitrag von 58 Euro, etwa bei der Baden-Badener. Darin zusätzlich enthalten sind Mietsachschäden und ein vorübergehender Auslandsaufenthalt des Hundes. Weitere günstige Anbieter sind die DFV mit 65 Euro und die Hanse Merkur mit 59 Euro. Sie versichert sogar Kampfhunde ohne Gefahrenaufschlag. Mehr als 100 Euro sollte ein Basistarif nicht kosten.

Für Pferdebesitzer ist eine solche Versicherung deutlich teurer. Günstig ist schon ein Jahresbeitrag ab 100 Euro, wie ihn die VHV anbietet. Die Gothaer kostet 116 Euro, dafür deckt sie aber alle Schäden ab, sogar die Fälle, in denen der Halter gegen seine Pflichten verstößt. Außerdem sind auch Mitreiter und Fremdreiter versichert, und auch Schäden, die durch tierische Ausscheidungen entstehen, werden übernommen.