Missbrauch in der Kirche: Pastor behält Pension

Das Kirchengericht hat das Disziplinarverfahren gegen den Ahrensburger Geistlichen eingestellt, der den Kindesmissbrauch seines Kollegen vertuscht haben soll.

"Ich bin entsetzt": Anselm Kohn vom Opferverein Sexueller Missbrauch (r.) mit Bischöfin Kirsten Fehrs Bild: dpa

HAMBURG taz | Schlussstrich unter den Ahrensburger Missbrauchs-Skandal: Das Kirchengericht der evangelisch-lutherischen Nordkirche hat das Disziplinarverfahren gegen den pensionierten Pastor Friedrich H. ohne Anhörung von Zeugen eingestellt. H. hatte mit dem Pastor Dieter K. zusammengearbeitet, der seit Anfang der siebziger Jahre über Jahrzehnte hinweg Jugendliche missbraucht hatte. In dem Verfahren sollte die Frage geklärt werden, ob die Kirche den 71-Jährigen aus dem Dienst entfernen kann. Dann hätte er seine Pensionsansprüche verloren. Denn Opfer werfen H. vor, K.s Taten vertuscht und auch selbst sexuellen Missbrauch begangen zu haben.

Die Richter begründeten am Dienstag ihre „mildere Bewertung“ mit einem langen Zeitraum nach den Taten, in dem sich der Pastor „einwandfrei geführt“ habe – und mit dem Umstand, „dass der Angeschuldigte und seine Familie unter den Folgen einer regelrechten Hetzkampagne gelitten“ hätten. Die Nordkirche, die Anklage gegen H. vor dem Kirchengericht erhoben hatte, sei „sehr überrascht“ von dieser Entscheidung, sagte dessen Sprecher Frank Zabel. Man teile die Rechtsauffassung des Gerichtes nicht und werde, sobald die Begründung vorliegt, „Rechtsmittel prüfen“ – also möglicherweise widersprechen.

Das Kirchengericht ist ein internes Gremium der Kirche, das die Personalangelegenheiten der Kirchenmitarbeiter regelt. Den Vorsitz haben allerdings weltliche Richter, in diesem Fall Richter Bernd Wrobel vom Amtsgericht Reinbek.

Hat der Richterspruch Bestand, bleibt den Ahrensburger Missbrauchsopfern jegliche gerichtliche Aufarbeitung verwehrt: Strafrechtlich sind die Taten verjährt. Pastor K. blieb auch ein Disziplinarverfahren erspart, weil er nach dem Geständnis seiner Taten selbst aus dem Kirchendienst ausgeschieden ist.

Im Verfahren gegen H. seien rund zehn Opfer als Zeugen vorgeladen worden, die sich seit Bekanntwerden der Taten 2010 bei der Kirche gemeldet hatten. Ihnen habe das Gericht zwei Tage vor dem Gerichtstermin wieder abgesagt, sagt Anselm Kohn vom Opferverein Sexueller Missbrauch in Ahrensburg: „Ich bin entsetzt von dem Ergebnis“, sagt er, „für Betroffene ist das ein Schlag ins Kontor.“

Die Zeugen hätten seit September von der Vorladung und damit von dem bevorstehenden Wiedersehen mit H. gewusst. Das sei für die Betroffenen eine monatelange Belastung gewesen, sagt Kohn: „Die Vorwürfe sind weitaus schwerwiegender als das, was öffentlich bekannt war.“ H. hatte 2010 eingeräumt, in den achtziger Jahren „intime Beziehungen“ zu zwei Frauen im Alter von 17 und 18 Jahren gehabt zu haben. Zudem bestätigte die Kirche die Existenz von zwei schriftlichen Erklärungen, in denen H. sexuelle Übergriffe vorgeworfen werden. Kirchensprecher Zander bestätigt: In der Anklageschrift würden H. „sexuelle Verfehlungen“ vorgeworfen. Doch das Kirchengericht entschied, die Vorwürfe reichten selbst dann nicht aus, um ihn aus dem Dienst zu entfernen, wenn die Zeugen die „erhobenen Vorwürfe im vollen Umfang“ bestätigt hätten.

Opfervertreter Kohn will nun einen Beschwerdebrief an das Gericht schreiben. Zeugen seien nicht aufgeklärt worden, dass sie Anspruch auf Begleitung in der Vernehmung haben. Doch am schlimmsten sei, dass Betroffene nun nicht mehr gehört werden. Dies sei ein fatales Signal: Täter müssten ihre Opfer nur lange genug zum Schweigen bringen, damit Missbrauch folgenlos bleibe. „Das ist ja ein Wahnsinn“, sagt Kohn. H.s Anwalt Heinz Wagner richtet dagegen aus: „Er ist jetzt voll rehabilitiert.“

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