Laya Condé starb vor fünf Jahren

RASSISMUS Mit einer Mahnwache soll an den Sierra-Leoner erinnert werden, der nach dem zwanghaften Einflößen von Brechmitteln im Polizeigewahrsam starb

„Für Afrikaner legt die Justiz offenbar andere Maßstäbe an“

Markus Saxinger

Am Donnerstag war es fünf Jahre her, doch noch immer ist der Fall rechtlich nicht abschließend geklärt: Am 7. Januar 2005 starb der Sierra-Leoner Laya-Alama Condé im Schwachhauser Sankt-Joseph-Stift. Er erlag den Folgen einer zwangsweisen Brechmittelvergabe durch die Polizei. Der Fall hatte vor allem deshalb für viel Empörung gesorgt, weil der damalige Innensenator und heutige CDU-Fraktionsvorsitzende Thomas Röwekamp die tödliche Beweissicherung als „gerechtfertigte Maßnahme“ gegen mutmaßliche Drogendealer bezeichnet hatte, als Condé schon im Koma lag.

2008 hatte das Landgericht den Polizeiarzt Igor V. vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Die Begründung hatte es in sich: Zwar habe V. objektive fachliche Fehler begangen, die „ursächlich“ für den Tod Condés waren. Doch sei er „wegen fehlender Erfahrung überfordert“ und somit „weit entfernt vom Leitbild eines erfahrenen Facharztes, an dem sich die Rechtsprechung bei Fahrlässigkeitsdelikten als Maßstab orientiert“ gewesen, so die Urteilsbegründung. Im Klartext: V. hatte keine Ahnung von zwangsweiser Brechmittelvergabe, also konnte er nichts dafür, dass Condé gestorben ist, als V. es trotzdem probiert hat.

Gegen dieses Urteil hat die Anwältin von Condés Familie, Elke Maleika, beim Bundesgerichtshof Revision eingelegt. „Die liegt da immer noch“, sagt sie. Es gebe bisher keine Entscheidung, ob der Fall neu aufgerollt werden müsse.

Heute Nachmittag wollen antirassistische Gruppen mit einer Mahnwache an der Sielwallkreuzung an Condés Tod erinnern. „Wie kann es sein, dass ein Mensch durch staatliche Gewalt zu Tode kommt und niemand dafür die Verantwortung tragen muss?“ fragt Markus Saxinger von der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge. Condé sei nicht der einzige Fall, in dem ein Afrikaner im Polizeigewahrsam stirbt, ohne das etwas geschehe. „Für Afrikaner legt die Justiz offenbar andere Maßstäbe an“, sagt Saxinger.

Einer wird heute Nachmittag nicht dabei sein. Eigentlich sollte der Bruder des Toten, Namatjan Condé, an der Mahnwache teilnehmen. Er war im Frühjahr 2008 gemeinsam mit seiner Mutter aus dem guineischen Conakry nach Bremen gekommen um den Prozess gegen V. zu beobachten. In dieser Zeit bewarb er sich in Bremen um einen Studienplatz. Die Wartezeit verbrachte er in Brüssel.

Doch auch für ihn lief es in Europa nicht gut. Wie Verwandte berichten, bekam er Depressionen und brach den Kontakt zu den wenigen Anlaufstellen, die er hier hatte, ab. Wie sein Bruder sah auch er Afrika nicht wieder: Im Herbst warf Condé sich in der belgischen Hauptstadt vor einen Zug und starb. Dass er in Bremen den Studienplatz bekommen hat, erfuhr er nicht mehr.

Christian Jakob

Mahnwache: 15 Uhr, Sielwalleck