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Archiv-Artikel

Gasstreit geht weiter

REVISION Versorger Eon Hanse will sich mit Niederlage bei Preiserhöhungen nicht abfinden

Der Energieversorger Eon Hanse geht gegen ein Gerichtsurteil vor, das Gas-Kunden einen Anspruch auf Rückzahlungen einräumt. Laut einer Sprecherin hat das Unternehmen Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Gaskunden im Norden hatten am 30. Januar vor dem Oberlandesgericht Hamburg gesiegt.

Das Gericht gab damals einer Sammelklage von 53 „Gasrebellen“ statt. Die von der Verbraucherzentrale Hamburg (VZ) koordinierte Klage richtete sich gegen Vertragsklauseln zu Eon-Hanse-Preisanpassungen. Aus Sicht der VZ wurden damit alle Preisänderungen des Energiekonzerns der vergangenen sieben Jahre unwirksam.

„Das Gericht hat sich bei seiner Entscheidung rein auf den formalen Gesichtspunkt der Wirksamkeit der Klausel konzentriert“, erklärte Eon Hanse nun. „Unsere Preise sind angemessen.“

Günter Hörmann von der VZ schätzt, dass bundesweit mehr als 100.000 Kunden Ansprüche haben und die Rückerstattungen mindestens einen zweistelligen Millionenbetrag ausmachten. Mit einem Urteil des BGH rechnet er nicht vor 2014.  (dpa)