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Archiv-Artikel

Streit ums Reich

Im Konflikt um das Reichsvermögen zieht der Senat vors Bundesverfassungsgericht. Es geht um 730 Hektar Fläche

Im Streit zwischen dem Bund und Berlin über das frühere Reichsvermögen will die Hauptstadt nun mithilfe des Bundesverfassungsgerichts ihre Ansprüche durchsetzen. In diesen Tagen werde das Land in Karlsruhe einen Antrag auf Normenkontrolle einreichen, um das Reichsvermögensgesetz auf seine Verfassungsgemäßheit überprüfen zu lassen, sagte ein Sprecher der Finanzverwaltung.

Berlin beansprucht 730 Hektar Grundstücke im Wert von hunderten Millionen Euro, darunter das Palais am Festungsgraben und viele ehemalige militärische Einrichtungen. Die größten Flächen liegen auf den Flughäfen Tegel und Tempelhof.

Der Bund lehnt den Anspruch Berlins auf Rückgabe des Reichsvermögens ab, weil Berlin viel zu spät gehandelt habe. Der Senat hätte nach der Vereinigung 1990 innerhalb eines Jahres seine Ansprüche anmelden müssen, so die Argumentation. Berlin brachte aber erst im Oktober 2003 den Gesetzentwurf zur Änderung des Reichsvermögensgesetzes in den Bundesrat ein. Der Senat betont, der Gesetzgeber habe Berlin ausdrücklich aus den Regelungen ausgenommen.

Nach dem Reichsvermögensgesetz fielen Vermögen und Grundstücke des Deutschen Reiches an Länder und Kommunen zurück, wenn sie nicht der Bund für eigene Verwaltungsaufgaben brauchte. Westberlin ging bei In-Kraft-Treten des Gesetzes 1961 praktisch leer aus, weil der Bund für den Fall der Wiedervereinigung und den Umzug der Bundesregierung die Verfügungsgewalt über Berliner Liegenschaften behalten wollte. DPA