Mobilität für ab und zu: Teilen macht Spaß, aber nicht allen

Der Verband der Autovermieter klagt gegen eine Firma, die privates Carsharing organisiert. Diese sieht ihr Geschäftsmodell zu Unrecht angegriffen.

Auch geliehen leuchtet. Bild: dpa

BERLIN taz | Wer kein Auto besitzt, aber hin und wieder eines braucht, kann zu einer Fahrzeugvermietung oder einer Carsharing-Firma gehen. Oder er leiht sich privat, über eine Internetplattform vermittelt, ein Auto aus. Ein Angebot, das immer mehr Menschen annehmen – das aber nicht allen gefällt, vor allem offenbar nicht der Konkurrenz.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands hat mittlerweile Klage gegen einen Anbieter eingereicht. Er hält eine Miewagenzulassung bei Privatvermietungen von Kraftfahrzeugen für notwendig – und begründet dies mit einem Sicherheitsrisiko bei privatem Carsharing.

Betroffen ist die Stuttgarter Firma Autonetzer, über die nach eigenen Angaben bundesweit bereits 4.000 Fahrzeuge für privates Carsharing zur Verfügung stehen. Dies seien 65 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Zahl der Nutzer habe sich im gleichen Zeitraum auf 30.000 mehr als verdoppelt. „Der Bundesverband der Autovermieter will die Idee des Teilens von privaten Autos und damit die Perspektive auf lebenswertere Städte zerstören“, sagt Autonetzer-Sprecherin Loreen Görtler.

Ihre Vision: Je mehr Nutzer sich ein Auto teilen, umso weniger Fahrzeuge werden benötigt, um die Mobilitätsbedürfnisse der Einzelnen zu befriedigen. „Aus Parkplätzen werden Spielplätze; aus verstopften, lauten Metropolen werden lebenswertere Städte“, so Görtler.

Das Autonetzer-Modell des Teilens ist relativ einfach. Wer ein Auto hat, bietet es über die Internetplattform der Firma an. Wer ein Auto sucht, stellt nach Registrierung auf der Plattform direkt eine Anfrage an den potenziellen Vermieter. Kommt das Geschäft zustande, zahlt der Mieter die Verleihgebühr an die Vermittlungsfirma, die deutlich geringer als bei klassischen Autovermietern ist.

Vollkasko garantiert

Vorteil für Vermieter und Mieter: Im Unterschied zur Autoverleihung von privat an privat gelten für das Fahrzeug nun besondere Versicherungsbedingungen – nämlich ein Vollkaskoschutz durch die Vermittlungsfirma, der dem Fahrzeugbesitzer auch im Falle eines Unfalls nicht nur Ärger, sondern auch höhere Prämien erspart, falls er schon vollkaskoversichert ist. Die Autoübergabe wird privat organisiert; nach der Rückgabe überweist die Firma dem Vermieter die Leihgebühr, abzüglich einer Provision von 15 Prozent.

Autonetzer gibt es seit 2010; mittlerweile hat die Firma nach eigenen Angaben sechs feste und zwölf freie Mitarbeiter. Noch ist das Geschäft nicht profitabel; die schwarze Null wird für 2015 angestrebt.

Verband sieht Sicherheitsrisiko

Der Automieterverband begründet seine Klage mit Sicherheitsrisiken durch das private Auto-Teilen. „Das private Carsharing birgt Gefahren für Mieter und andere Verkehrsteilnehmer“, sagt Verbandssprecher Michael Brabec. Viele privat vermietete Fahrzeuge seien ein Sicherheitsrisiko.

Autonetzer hält diese Vorwürfe für vorgeschoben. Kundenbeschwerden habe es seit Beginn des Angebotes im Jahr 2010 nicht gegeben, so Sprecherin Görtler. Die Forderung, dass private Autovermieter die gleichen Auflagen erfüllen sollten wie gewerbliche, sei absurd. Beim privaten Carsharing liege keine Gewinnerzielungsabsicht vor. „Es werden Privatautos hin und wieder ausgeliehen.“ Der Autobesitzer bleibe Hauptnutzer seines Wagens. „Statt satte Profite einzustreichen, reduziert er höchstens seine Unterhaltskosten“

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