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Archiv-Artikel

Kein Geld zurück

Da die Gewoba keinen Widerspruch gegen Gaspreise einlegt, sind ihren Mietern die Hände gebunden

Von abe

Bremen taz ■ Die Gewoba wird keinen Widerspruch gegen die Gaspreise der swb einlegen. Im Unterschied zu Direkt-Kunden können Mieter, die keinen eigenen Gas-Vertrag haben, keinen Widerspruch gegen ihre Rechnung einlegen. Wenn das Bremer Landgericht die swb zur Offenlegung ihrer Preise zwingen sollte und diese sich als überhöht herausstellten, erhielten Kunden, die Widerspruch einlegten, das zu viel gezahlte Geld zurück. Mieter ohne eigenen Gas-Vertrag würden jedoch leer ausgehen.

„Wir sind überzeugt, dass die swb nur die Preise ihrer Lieferanten weitergibt“, sagt Evelyn Koock, Leiterin des Gewoba-Betriebskostenmanagements. Mit der swb hat die Gewoba eigene Preise ausgehandelt. Wie Rechnungen von Mietern zeigen, lag der Kilowattstundenpreis bisher mit knapp vier Cent deutlich unter den Privatkunden-Tarifen der swb. Im November wurde die Vorauszahlung jedoch um 45 Prozent erhöht. „Wir geben unsere Gaskosten eins zu eins an die Mieter weiter“, sagt Evelyn Loock. Die Erhöhung ergibt sich aus einer erwarteten Preissteigerung von 30 Prozent bis Juni 2006 und der Preissteigerung seit Juli 2005, die noch nicht auf die Kunden umgelegt wurde.

„Vermieter dürfen Preiserhöhungen weitergeben, auch wenn sie enorm sind“, erläutert Lovis Wambach, Jurist der Verbraucherzentrale. Würde ein Vermieter eigenmächtig die Zahlung an die swb reduzieren und vor Gericht unterliegen, dürfte er die Nachforderungen nicht über – möglicherweise Jahre – rückwirkend auf den Mieter umlegen. Das hält laut Wambach viele Vermieter vom Widerspruch ab.

„Die Gewoba muss im Interesse der Mieter wirtschaftlich handeln“, meint Ulrich Stuwe von „Mieter helfen Mietern“. Daraus könnte man eine Verpflichtung ableiten, gegen die Gaspreise der swb vorzugehen. Ob dieses Argument aber vor Gericht stichhaltig wäre, bezweifelt er. abe