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Archiv-Artikel

Regeln für die Religionspolizei

RIAD/DAMASKUS dpa ■ Die islamischen Religionspolizisten in Saudi-Arabien sollen künftig Namensschilder tragen müssen. Das berichtete die Zeitung Arab News gestern unter Berufung auf den Vorsitzenden der Kommission zur Förderung der Tugend und zur Verhinderung des Lasters (Religionspolizei), Scheich Ibrahim al-Gheith. Hintergrund der Direktive ist ein Übergriff der Tugendwächter auf ein Ehepaar in Riad. Nach Darstellung des Mannes hatten ihn zwei Religionspolizisten („Mutawas“) verprügelt, als er mit seiner Ehefrau aus dem Auto stieg. Seine Frau habe in ein Haus fliehen können, gab er zu Protokoll. Die zwei Angreifer sollen später erklärt haben, sie hätten angenommen, das Paar sei nicht verheiratet gewesen. Im islamischen Königreich Saudi-Arabien ist es im Prinzip nicht erlaubt, dass sich ein Mann und eine Frau, die nicht eng miteinander verwandt oder verheiratet sind, alleine in einem geschlossenen Raum oder einem Auto aufhalten. Eine Ausnahme besteht notgedrungen für Chauffeure, die Frauen kutschieren.