Anonyme Entbindungen

Familienministerin Kristina Schröder (CDU) hat Mitte März einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der sogenannte vertrauliche Geburten ermöglichen soll. Ziel sei es, „die für Mutter und Kind riskanten heimlichen Geburten außerhalb von medizinischen Einrichtungen so unnötig wie möglich zu machen sowie Fälle zu verhindern, in denen Neugeborene ausgesetzt oder getötet werden“, hieß es dazu beim Bundesfamilienministerium. Schwangere Frauen können demnach unter einem Pseudonym ihre Kinder bekommen, ihr Name wird dann erst nach 16 Jahren und nur auf Wunsch des Kindes offengelegt.

Doch es gibt auch Kritik an dem Entwurf: So findet die Forderung nach bundesweit einheitlichen Standards für die Angebote der anonymen Kindsabgabe keine Berücksichtigung, bemängelt zum Beispiel die Berliner Gesundheitsverwaltung. Babyklappen blieben damit in einer rechtlichen Grauzone, solange keine allgemein gültigen Standards für die Betreiberseite entwickelt und anerkannt worden seien. OS