: Bundesstaat neu gemacht
Föderalismus I: Ziel dieses ersten Teils der Föderalismusreform ist, die Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Ländern klarer zu regeln. Die Zahl der vom Bundesrat zustimmungspflichtigen Gesetze soll von jetzt etwa 60 auf 35 bis 40 Prozent reduziert werden. Dafür erhalten die Bundesländer im Gegenzug Gesetzesmaterien zurück. So sollen sie etwa auch über die Hochschulen allein bestimmen können. Das Hochschulrahmengesetz entfällt, auch der Hochschulbau wird künftig von den Ländern beschlossen – allerdings bei pauschaler Finanzierung durch den Bund. Föderalismus II: Die komplizierten Finanzverflechtungen zwischen Bund und Ländern sollen Gegenstand eines zweiten Schritts sein. Daran aber gibt es wenig Interesse der finanzschwachen Länder – die von nur fünf „Geberländern“ mitfinanziert werden. „Ich habe keine großen Erwartungen an die 2. Runde“, sagt Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU).