: Haspa wehrt sich
Klage der Lehman-Geschädigten in zweiter Runde
10.000 Euro sind ein schmerzlicher Verlust, insbesondere, wenn man geglaubt hatte, sein Geld sicher angelegt zu haben. Diese Summe mussten zwei Anleger abschreiben, die in den Jahren 2006 und 2007 auf Anraten der Haspa in Zertifikate der Lehman-Bank investierten. 2008 meldete das Geldinstitut Insolvenz an, die Investitionen gingen verloren.
Heute soll vor dem Oberlandesgericht die Frage geklärt werden, ob die Haspa möglicherweise unzureichend über die Risiken aufgeklärt hat. Die Anleger ließen den Schaden nicht auf sich beruhen und forderten von der Haspa Schadenersatz. Die Amtsgerichte entschieden zugunsten der Geschädigten. Die Begründung: Die Hamburger Bank hätte nicht hinreichend auf die fehlende Einlagensicherung hingewiesen und ihre eigenen Gewinninteressen verschleiert. Die Haspa legte gegen die Urteile Berufung ein.
Heute werden die Fälle in zweiter Instanz verhandelt. Unter Experten ist der mögliche Ausgang der neuen Verhandlung umstritten. Rüdiger Veil, Professor der Bucerius Law School, stellt die bisherigen Urteile zu Ungunsten der Haspa in Frage: Zum Zeitpunkt der Investition sei die Insolvenz der Lehman-Bank nicht absehbar gewesen. Daher hätte es keineswegs in der Verantwortung der Haspa gelegen, auf die fehlende Absicherung hinzuweisen.
Der Fall hat Symbolcharakter, da bundesweit viele ähnliche Verfahren laufen. Die Zahl der durch die Finanzkrise geschädigten Anleger wird auf 30.000 bis 50.000 geschätzt. Lehman-Gläubiger haben angekündigt, morgen vor dem Gericht eine Mahnwache abzuhalten. 3.700 Haspa-Kunden haben Zertifikate der insolventen Bank gekauft. Inzwischen hat die Haspa zehn Millionen Euro Entschädigungen gezahlt. (taz / dpa)
Oberlandesgericht, Sievekingplatz 2, Saal 201, 10 Uhr